Banner Viadrina

Wettbewerb und Vertrag auf Massenmärkten - Transnationale Sozialstandards/ CSR/ Verhaltenskodizes

 

Unter dem Stichwort „gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“ (Corporate Social Responsibility, CSR) versteht man unter anderem menschenrechtsbezogene unternehmerische Politiken. Unternehmensstrategien zu CSR bzw. „Corporate Accountability“ behandeln alle Fragen einer breit verstandenen Nachhaltigkeitspolitik, wobei historisch die Umweltpolitik im Vordergrund stand und steht. In den letzten zehn Jahren sind aber – insbesondere in der Folge der ILO-Kernarbeitsnormenerklärung – Arbeits- und Sozialstandards zu einem immer selbstverständlicheren Teil von CSR geworden. Dabei geht es längst nicht mehr nur um CSR in der transnationalen Arbeit: Im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Veränderung von Strukturen der Erwerbsarbeit, der Ausbreitung ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere befristeter Beschäftigung, Leiharbeit und Niedriglohnbeschäftigung, wird die Frage der Produktionsbedingungen von Konsumgütern und Konsumdienstleistungen zunehmend auch im nationalen Rahmen relevant.

CSR als „freiwilliges“ Instrument teilt allerdings das Problem aller „freiwilligen Selbstverpflichtungen“, mit denen versucht wird, soziale Standards über Mechanismen des Wettbewerbs durchzusetzen: Es bedarf begleitender Regulierung, um Effektivität zu gewährleisten und gefährliche „Spiele mit dem Recht“ zu verhindern.

 

Grundlegender Text: Eva Kocher, Corporate Social Responsibility: Eine gelungene Inszenierung?, Kritische Justiz (KJ) 1/2010, S. 29-37

 

Projekte und Publikationen zu diesem Forschungsschwerpunkt