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Arbeitskampfrecht

Projekte:

Fernwirkungen und Arbeitskampfmittel

Eva Kocher und Laura Krüger haben in Kooperation mit dem SOFI Göttingen (Jürgen Kädtler, Ulrich Voskamp und Berthold Vogel) eine interdisziplinäre Studie zur Verfassungsmäßigkeit des § 160 Abs. 3 SGB III im Zeitalter der Globalisierung durchgeführt.

Mit dem Inkrafttreten des damaligen § 116 Abs. 3 AFG (heute § 160 Abs. 3 SGB III) wurde im Jahr 1986 eine politische Entscheidung getroffen, die weit reichende Auswirkungen auf die Arbeitskampfstrategien und damit die Arbeitskampffähigkeit der Gewerkschaften hatte und hat – und damit auf die Arbeitsbeziehungen in Deutschland insgesamt.

Das BVerfG hielt die Regelung mit Urteil vom 4.7.1995 für „noch“ verfassungsgemäß und betonte dabei die Bedeutung des damaligen Stands der Arbeitskampfparität. Die Paritäten und Bedingungen in und von Arbeitskämpfen haben sich seither allerdings verändert. Das Projekt prüft, welche Auswirkungen diese Veränderungen auf die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des § 160 SGB III haben müssen und möchte damit die wissenschaftliche Diskussion um diese Regelung wieder anregen.