Studentische Vertreter*innen im Fakultätsrat
Im Fakultätsrat sind wir mit vier studentischen stimmberechtigten Mitgliedern vertreten:
Name | FS | Studiengang | |
Johanna Mayrhofer | 7. FS | Studiengang Rechtswissenschaft | euv196367@europa-uni.de |
Dominic Andres | 7. FS | Studiengang Rechtswissenschaft | euv197887@europa-uni.de |
Jan Hübbe | 9. FS | Studiengang Rechtswissenschaft | euv183850@europa-uni.de |
Lilly Blaudszun | 7. FS | Studiengang Rechtswissenschaft | euv198618@europa-uni.de |
Wir vertreten die studentischen Interessen innerhalb des Fakultätsrats.
Die Zuständigkeit des Fakultätsrats ergibt sich aus §§ 11 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 13 GrundO i.V.m. § 72 Abs. 2 S. 1 BbgHG.
Der Fakultätsrat ist zuständig für:
- den Erlass von Satzungen der Fakultät,
- die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät,
- die Vorschläge für die Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten von Fakultätseinrichtungen,
- die Entscheidung über Berufungsvorschläge,
- die Entscheidung über Habilitationen,
- die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Forschung und Lehre in der Fakultät,
- die Aufsicht über die Dekanin bzw. den Dekan,
- die Wahl und die Abwahl der Dekanin oder des Dekans und der Prodekanin oder des Prodekans.
Im Fakultätsrat werden Themen von grundsätzlicher Bedeutung für die Fakultät und deren Entwicklung besprochen. Es geht z.B. um Änderungen in Studien- und Prüfungsordnungen, um Struktur- und Entwicklungskonzepte, um die Evaluation oder auch um die Wahl von Vertreter*innen in Berufungskommissionen oder Prüfungsausschüssen.
Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit, Anträge zu stellen und Anliegen der Studierendenschaft vorzubringen.
Wenn TOP's aus zukünftigen Fakultätsratssitzungen die Studierendenschaft betreffen, werden wir sie hier veröffentlichen und würden uns Anregungen und Feedback von euch wünschen.
Unabhängig davon könnt ihr uns natürlich Themen vorschlagen, die wir in eurem Interesse im Fakultätsrat ansprechen sollen.
Aktuelle suchen wir Studierende für folgende Gremien:
Studiengang | Gremium | Gesucht wird! |
Bereits gewählte studentische Vertreter*innen in Prüfungsausschüssen findet ihr auf den Websites der einzelnen Ausschüsse.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder im Fakultätsrat beträgt ein Jahr.
Jedes Jahr im Sommer finden deshalb die Wahlen der studentischen Mitglieder für den Fakultätsrat und Senat statt, die der anderen Mitglieder alle zwei Jahre.
Das Aufgabengebiet des Fakultätsrates ist auf dein Interesse gestoßen? Du möchtest dich für deine Kommiliton*innen im Fakultätsrat einsetzen, dich konstruktiv einbringen und mitgestalten? Dann solltest du dich zur Wahl stellen und kandidieren!
Falls ihr Themen oder Inhalte vermisst oder Fragen und Anregungen habt, meldet euch einfach bei uns!