Diplom-Juristin | Diplom-Jurist
Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) verleiht auf Antrag den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" bzw. "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.). Über den Erwerb des Hochschulgrades wird eine Urkunde ausgestellt.
Anträge zur nachträglichen Verleihung des Abschlusses "Diplom-Jurist/in" können im Dekanat eingereicht werden. Sie werden gegen eine Gebührenerhebung in Höhe von 25,00 Euro bearbeitet.
Der Einzahlungsbeleg ist dem Antrag beizufügen. Bargeld-Einzahlungen sind im Dekanat nicht möglich.
Bankverbindung:
Sparkasse Oder-Spree
Kontoinhaber: Stiftung EUV
Konto-Nr.: 300 300 300 2
BLZ : 170 550 50
Verwendungszweck: 10111 110001 und Matr.-Nr.BIC: WELADED1LOS
IBAN: DE82170550503003003002Verwendungszweck bitte unbedingt angeben!
Ordnung über die Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Juristin" bzw. "Diplom-Jurist"