Grundstudium
Das Grundstudium dauert drei Semester bei Studienbeginn im Wintersemester bzw. vier Semester bei Studienbeginn im Sommersemester und wird studienbegleitend durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums.
Die Zwischenprüfung ist eine schriftliche Leistungsüberprüfung. Sie wird in Form von Vorlesungsabschlussklausuren in den Hauptrechtsgebieten und Grundlagenfächern durchgeführt.
Vorlesungsabschlussklausuren | ||
Hauptrechtsgebiete | Zivilrecht | Grundkurse I, II, III und IV |
Strafrecht | Grundkurse I, II und III | |
Öffentliches Recht | Grundkurse I, II und III | |
Grundlagenfächer | z.B. Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Deutsche oder Europäische Rechtsgeschichte oder Rechtssoziologie |
Zur Zwischenprüfung gehört außerdem eine Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger aus den Hauptrechtsgebieten. Hausarbeiten sind von den Studierenden während der vorlesungsfreien Zeit selbstständig anzufertigen.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn
- die Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester begonnen haben, bis zum Ende des 3. Fachsemesters sieben Vorlesungsabschlussklausuren aus den Hauptrechtsgebieten (zwei aus jedem Hauptrechtsgebiet), eine Vorlesungsabschlussklausur aus einem der Grundlagenfächer und eine bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters abgegebene Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger wahlweise aus einem der Hauptrechtsgebiete angefertigt haben, die mindestens mit der Note "ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurde.
- die Studierenden, die ihr Studium im Sommersemester begonnen haben, bis zum Ende des 4. Fachsemesters sieben Vorlesungsabschlussklausuren aus den Hauptrechtsgebieten (zwei aus jedem Hauptrechtsgebiet), eine Vorlesungsabschlussklausur aus einem der Grundlagenfächer und eine bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters abgegebene Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger wahlweise aus einem der Hauptrechtsgebiete angefertigt haben, die mindestens mit der Note "ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurde.