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Grenzen des Arbeitsrechts: Die zivilrechtliche Regelung der Erwerbsarbeit

Erwerbsarbeit wird in unterschiedlichen privatrechtlichen Gestaltungsformen erbracht. Wer einen arbeitsteiligen Zusammenhang organisiert, kann die Arbeit auf unterschiedliche Weisen koordinieren; die Koordination und Organisation der Erwerbsarbeit zu unternehmerischen Zwecken ist von Seiten der Auftraggebenden nicht selten disponibel; diese können dazu auch unter verschiedenen vertraglichen Formen und verschiedenen Organisationsformen wählen: „Arbeitsvertrag“ („persönliche Abhängigkeit“); „arbeitnehmerähnliche“ Verhältnisse oder Heimarbeit („wirtschaftliche Abhängigkeit“); abhängige Selbstständige; Leiharbeit und andere Formen der mittelbaren Arbeitgeberstellung; Werkvertragskonstellationen, in denen andere Unternehmen in ihrer Funktion als Arbeitgeber beauftragt werden; selbstständige Dienstleistungs- („Honorar“-)Tätigkeit. Noch breiter wird die Bandbreite, wenn in grenzüberschreitender Erwerbsarbeit auf die „Entsendung“ aus dem Ausland oder gar auf Vertragsformen unterschiedlicher Rechtsordnungen zurückgegriffen wird (Arbeitsvertrag nach deutschem und/oder polnischem Recht, Dienstleistungs-vertrag nach deutschem/polnischem Recht, etc.).

Im Rahmen dieses Forschungsbereichs werden einerseits die Abgrenzungsfragen der „abhängigen Selbstständigkeit“ bearbeitet (insbesondere „neue Selbstständigkeit“ von Kleinstunternehmern und Soloselbständigen). Andererseits geht es hier um Fragen der Arbeitgeberstellungen bei Dreieckskonstellationen (Leiharbeit, Outsourcing, Nutzung von Industriedienstleistungen durch Werk-, Dienst- oder Personalgestellungsverträge),

Siehe auch EuSoCo und das wissenschaftliche Netzwerk  "Private Macht und privatrechtliche Gestaltungsfreiheit"

Forschungsprojekt über Crowdworking (gefördert durch die Fritz-Thyssen-Stiftung): Koordination selbstständiger Unselbstständigkeit: Erwerbsarbeit jenseits der Organisation im Internetzeitalter

Publikationen zu diesem Forschungsschwerpunkt:

Private Macht im Arbeitsrecht, in: Florian Möslein (Hrsg.), Private Macht, Mohr Siebeck Tübingen 2015, S. 241-280

Das BGB von 1896/1900: Regelungen gegen Bauschwindler?, Arbeit und Recht (AuR) 1/2015, S. G1-G4

Wiederveröffentlicht in Arbeit und Recht (AuR) Sonderausgabe November 2015 „Arbeit und Rechtsgeschichte in 2015“

Wiederveröffentlicht in: Thomas Vormbaum (Hrsg.), Jahrbuch Juristische Zeitgeschichte 2015, Walter de Gruyter: Berlin/Boston 2016, S. 3-11

Eva Kocher, Das BGB von 1896/1900: Regelungen gegen Bauschwindler?, Arbeit und Recht (AuR) 1/2015, S. G1-G4

Eva Kocher, Schutz und kollektive Privatautonomie – das Arbeitsverhältnis in seiner Besonderheit, in: Luca Nogler/Udo Reifner (eds.), Life Time Contracts. Social Long-term Contracts in Labour, Tenancy and Consumer Credit Law, eleven international publishing, Den Haag 2014, S. 351-386

Laura Krüger, Urteilsanmerkung zu LAG Baden-Württemberg (Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkvertrag) vom 1.8.2013 – 2 Sa 6/13, BB 2013, 3136

Eva Kocher, Statt Schwarz-Weiß: Verfahren zum Umgang mit Grautönen, Editorial „Der Kommentar“, Arbeit und Recht (AuR) 12/2013, S. 465

Eva Kocher, Die Grenzen des Arbeitsrechts. Der rechtliche Schutz in der Erwerbsarbeit außerhalb von Arbeitsverhältnissen, KJ (Kritische Justiz) 2/2013, S. 145-157

Eva Kocher/Berthold Vogel; „Neujustierung in der Erwerbsarbeit“. Einführung in den Schwerpunkt, KJ (Kritische Justiz) 2/2013, S. 116-118