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Informationen zur Belegung der Grundlagenseminare im Studiengang Magister des Rechts

Studierende des gemeinsamen Magisterstudienganges müssen im Laufe ihres Studiums zwei von drei Grundlagenseminaren ihrer Wahl absolvieren (vgl. Anlage 1 Nr. 9 SPO Magister des Rechts 1.6.2016).

Es wird für jedes Hauptrechtsgebiet (Öffentliches Recht, Strafrecht, Zivilrecht) ein solches Grundlagenseminar angeboten. Zu jedem dieser Grundlagenseminare wiederum bietet die polnische Seite eine Wahlfach­vertiefung in diesem Rechtsgebiet an. Sie wählen selbst, welche zwei Grundlagenseminare Sie absolvieren möchten. In dem dritten, nicht gewählten Rechtsgebiet müssen Sie stattdessen die entsprechende Wahlfachvertiefung auf polnischer Seite wählen und bestehen.

Da die Grundlagenseminare und Wahlfachvertiefungen parallel ab dem 5. bis zum 7. Fachsemester angeboten werden und die Jahresabrechnung am Collegium Polonicum wie üblich nach dem 6. Fachsemester erfolgen wird, stellen wir Ihnen ein Schema zur Verfügung, das Ihnen bei der Wahl der vorgenannten Angebote behilflich sein kann. Veranschaulicht werden auch die mit der Jahresabrechnung verbundenen Konsequenzen.

Schema_Grundlagenseminare_Magister ©EUV - Jura, Ewa Szkarlat

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: gplaw@europa-uni.de oder nehmen Sie die Studien­fach­beratung zu den Sprechzeiten in Anspruch.