Banner Viadrina

Informationen zur Belegung der Grundlagenseminare im Studiengang Bachelor of German and Polish Law

Bibliothek, Student Zeitung lesend ©Heide Fest

Auf der Grundlage von § 7 Abs. 8 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 6. Juli 2016 gilt, dass den Studierenden im Rahmen des Moduls 25 drei Grund­lagen­seminare, jeweils eins im Strafrecht, im Zivilrecht sowie im Öffentlichen Recht, zur Auswahl stehen. Um das Modul zu absolvieren, müssen sie in einem der drei Grundlagenseminare einen Seminarschein erwerben.  

Daraus folgt, dass Sie nur eins von drei angebotenen Grund­lagen­seminaren bestehen müssen. Sie wählen selbst das Rechtsgebiet, in welchem Sie den Seminarschein erwerben möchten. Sie müssen keine Fächer an seiner statt belegen. 

Sollten Sie jedoch gemäß der Fachspezifischen Ordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 22. Oktober 2014 studieren, so beachten Sie bitte Folgendes: Gemäß dieser Prüfungsordnung müssen Sie zwei Grundlagenseminare in den Rechtsgebieten des Strafrechts und des Öffentliches Rechts bestehen. 

Bitte beachten Sie außerdem:
Sollten Sie parallel im Studiengang Magister des Rechts immatrikuliert sein, gilt für Sie in jedem Falle die strengere Regelung dieses Studien­ganges. Weiteres erfahren Sie bei den Informationen zur Belegung der Grund­lagen­­seminare im Studiengang Magister des Rechts.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: gplaw@europa-uni.de oder nehmen Sie die Studienfachberatung zu den Sprechzeiten in Anspruch.