Leistungskontrollen in den Hauptrechtsgebieten
Durch studienbegleitende Leistungskontrollen weist der Studierende nach, dass er im Hauptstudium die für die erste juristische Prüfung notwendigen Kenntnisse in den Pflichtfächern erworben hat und diese auf Sachverhalte anzuwenden versteht.
Übungen und Hausarbeiten für Fortgeschrittene
Leistungskontrollen finden im Rahmen von Übungen und als Falllösungshausarbeiten für Fortgeschrittene statt, die jedes Semester im Zivil, Straf- und Öffentlichen Recht angeboten werden. Die Übungen bestehen aus Fallbesprechungen und Falllösungsklausuren.
Klausuren werden innerhalb der Vorlesungszeit im Rahmen jeder Übung wiederholt (3 Klausuren), Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Voraussetzungen für die Teilnahme an den Übungen
Die Teilnahme an den Übungen setzt voraus, dass die Studierenden die Zwischenprüfung oder zwei von drei der dem jeweiligen Hauptrechtsgebiet zugeordneten Vorlesungsabschlussklausuren oder eine dieser Klausuren und eine Hausarbeit für Anfänger aus dem jeweiligen Hauptrechtsgebiet bestanden haben.
Hausarbeiten für Fortgeschrittene unterliegen keinen Zulassungsvoraussetzungen.
Erfolgreich absolvierte Leistungskontrolle
Die Leistungskontrolle ist bestanden, wenn je Hauptrechtsgebiet eine Hausarbeit für Fortgeschrittene und in der Übung eine Klausur mit Erfolg angefertig wurden. Dabei sind Hausarbeit und Übung zeitlich nicht aneinander gebunden.