Hauptstudium
Leistungskontrollen und Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
Ab dem 4. Semester beginnt nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung das Hauptstudium. Es dient dem ergänzenden Studium der Pflichtfächer und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie Zusatzqualifikationen. Durch studienbegleitende Leistungskontrollen (Übungen und Hausarbeiten für Fortgeschrittene in den Hauptrechtsgebieten) weisen die Studierenden nach, dass sie im Hauptstudium die für die erste juristische Prüfung notwendigen Kenntnisse in den Pflichtfächern erworben haben und diese auf Sachverhalte anzuwenden verstehen.
Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums werden durch Fächer ergänzt, die den Schlüsselqualifikationen (SQ) oder den Zusatzqualifikationen (ZQ) zuzurechnen sind. Zu den Angeboten im Bereich der SQ zählen insbesondere Vertragsgestaltung, außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation, Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Vernehmungslehre, anwaltliche Tätigkeit und Moot-Court-Veranstaltungen.
Zu den ZQ gehört der erfoglreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer rechtswissenschaftlichen Veranstaltung an einer ausländischen fremdsprachigen Universität sowie der Besuch einer fakultätsübergreifenden universitären Lehrveranstaltung: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre oder der Volkswirtschaftslehre, sozialwissenschaftliche Veranstaltungen oder ökonomische Analyse des Rechts.
Schwerpunktbereichsausbildung
Im Hauptstudium erfolgt neben der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung. Sie dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.
In Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung bietet Ihnen unsere Fakultät ein universitäres Examensrepetitorium an.