Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung dokumentiert den erfolgreichen Abschluss des Studiums im Schwerpunktbereich. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil in Form einer Hausarbeit (60 %) und aus einem mündlichen Teil in Form einer mündlichen Prüfung (40 %). Sie ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Ob Sie zuerst die SPB-Prüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung absolvieren, bleibt Ihnen überlassen. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.
Mit der Anmeldung zur Hausarbeit bestimmen Sie verbindlich Ihren gewählten SPB.
Schriftlicher Teil
Hausarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt sechs Wochen. Inhaltlich kann sie sich sowohl auf den Pflichtteil als auch auf den Wahlpflichtteil des SPB beziehen. Für die Hausarbeit wird ein Umfang einschl. der Fußnoten, aber ohne Leerzeichen von 80.000 Zeichen empfohlen. In der Regel erhalten Sie das Thema vom Aufgabensteller bzw. von der Aufgabenstellerin (Hochschullehrende) nach vorheriger Rücksprache. Die Hausarbeit kann im Rahmen eines Seminars angefertigt werden. Der Hausarbeit ist die Erklärung über die selbstständige Abfassung einer Hausarbeit (Anhang 1 der Studien- und Prüfungsordnung) beizufügen. Die Korrekturfrist dauert drei Monate.
Zulassungsvoraussetzungen
- Immatrikulation an EUV
- bestandene Zwischenprüfung
- bestandene Seminararbeit in einem beliebigen Schwerpunktbereich
- bestandene Leistungskontrolle (Hausarbeit und eine Klausur im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene in demselben Fach) aus einem dem SPB zuzuordnenden Hauptrechtsgebiet
Die Anmeldung zur Hausarbeit erfolgt gegenüber dem Aufgabensteller bzw. der Aufgabenstellerin durch Vorlage einer Bestätigung des Prüfungsamtes über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen
Mündlicher Teil
Mündliche Prüfung
Die mündliche SPB-Prüfung, zu der Sie sich beim Prüfungsamt anmelden müssen, umfasst den Pflichtteil des gewählten SPB sowie die bei der Anmeldung angegebenen Lehrveranstaltungen. Sie dauert pro Kandidat 30 Minuten; Gruppenprüfungen sind möglich. Bitte beachten Sie die Sonderregelung für den SPB 1.
Zulassungsvoraussetzungen
- Hausarbeit mindestens "ausreichend" (4 Punkte)
- Nachweis von Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
- Nachweis über belegte Lehrveranstaltungen im SPB (14 SWS)
Aktuelle Prüfungstermine der Frühjahrs- bzw. Herbstkampagne
Wiederholung von Prüfungsleistungen
Wenn im schriftlichen Teil der Prüfung weniger als 4,0 Punkte erreicht wurden, kann dieser mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden.
Eine nicht bestandene mündliche Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.