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Zertifikat "Europarecht"

Zertifikat_EuR ©Martina Seidlitz

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät hat in seiner Sitzung am 6.4.2011 beschlossen, Studierenden für besondere Leistungen im Europarecht ein

Zertifikat "Europarecht"

auszustellen.

Das Zertifikat erhält auf Antrag, der an die Dekanin/den Dekan der Juristischen Fakultät zu richten ist, wer

  • an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) eine Klausur zu der vierstündigen Vorlesung "Europarecht" bestanden oder entsprechende schriftliche Leis­tungs­nachweise zu anderen europarechtlichen Lehr­ver­an­stal­tun­gen im Umfang von insgesamt mindestens vier Semester­wochen­stun­den erbracht hat, bei denen es sich weder um die Hausarbeit im Rahmen der uni­ver­sitären Schwer­punkt­be­reichs­prüfung noch um die für die An­mel­dung zu dieser Hausarbeit erforderliche Seminararbeit handeln darf, und
  • im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung die Aufgabe aus dem Europarecht nach § 5 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgische Juris­ten­aus­bil­dungs­ord­nung mindestens mit der Note "be­frie­digend" be­stan­den hat.

An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leis­tun­gen im o.g. Sinne werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Bereits vor In-Kraft-Treten der Zertifikatsordnung erbrachte Leis­tun­gen werden anerkannt.

Checkliste für die Beantragung

Ordnung über den Erwerb des Zertifikats "Europarecht"