Zertifikat "Europarecht"

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät hat in seiner Sitzung am 6.4.2011 beschlossen, Studierenden für besondere Leistungen im Europarecht ein
Zertifikat "Europarecht"
auszustellen.
Das Zertifikat erhält auf Antrag, der an die Dekanin/den Dekan der Juristischen Fakultät zu richten ist, wer
- an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) eine Klausur zu der vierstündigen Vorlesung "Europarecht" bestanden oder entsprechende schriftliche Leistungsnachweise zu anderen europarechtlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens vier Semesterwochenstunden erbracht hat, bei denen es sich weder um die Hausarbeit im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung noch um die für die Anmeldung zu dieser Hausarbeit erforderliche Seminararbeit handeln darf, und
- im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung die Aufgabe aus dem Europarecht nach § 5 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgische Juristenausbildungsordnung mindestens mit der Note "befriedigend" bestanden hat.
An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen im o.g. Sinne werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Bereits vor In-Kraft-Treten der Zertifikatsordnung erbrachte Leistungen werden anerkannt.