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Studienschwerpunkt Steuerrecht

Der Studienschwerpunkt Steuerrecht ist ein Zusatzangebot für Studierende der Juristischen Fakultät und wird mit einem Universitätszertifikat abgeschlossen.

Studierende erwerben vertiefte Kenntnisse im nationalen, internationalen und europäischen Steuerrecht und er­halten Einblick in deren anwendungsorientierte Umsetzung in der Praxis. Gegenstand des Studien­schwer­punk­tes sind Lehrveranstaltungen zum deutschen, europäischen und internationalen Steuerrecht sowie zum steuer­lichen Verfahrensrecht. 

Das Zertifikat Steuerrecht wird verliehen, wenn die Studierenden steuerrechtliche Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 24 ECTS-Punkten, darunter mindestens ein Seminar, an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) mit den dazugehörigen Prüfungsleistungen jeweils mindestens mit der Note „ausreichend“ bestanden haben.

Darüber hinaus ist ein mindestens zwölfwöchiges Praktikum mit mindestens acht dokumentierten, selbst bear­bei­teten Fällen in einer steuerrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei, bei einem/einer Steuerberater/-in oder einem/einer Wirtschaftsprüfer/-in oder einer Finanzbehörde bzw. einem Finanzgericht zu absolvieren. Die Stu­die‏renden haben zusätzlich zum Praktikumszeugnis einen Praktikumsbericht zu schreiben. Inhalt und Umfang des Praktikumsberichts bestimmt der/die Koordinator/-in des Studienschwerpunktes, Prof. Dr. Adrian Cloer.

28_06_2011Worsh_RolandBerger_IMG_1479 ©Heide Fest Pressestelle

An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Mit Zustimmung des Koordinators ist eine Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die vor dem In-Kraft-Treten der Zertifikatsordnung absolviert wurden, möglich.


Zertifikatsordnung für den Studienschwerpunkt Steuerrecht

Checkliste für die Beantragung des Zertifikats