Banner Viadrina

Studienschwerpunkt Medienrecht mit Unterstützung der MOZ*

Der Studienschwerpunkt Medienrecht ist ein Zusatzangebot im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Ausbildung und wird mit einem Universitätszertifikat abgeschlossen. Zweck des Studienschwerpunktes ist es, die Studierenden bereits während ihrer Ausbildung mit Problemlagen des Medienrechts in Theorie und Praxis vertraut zu machen und sie dadurch auf eine mögliche spätere praktische Tätigkeit in diesem Bereich vorzubereiten. Das zweisemestrige Zusatzangebot setzt sich aus einer medienrechtlichen Vorlesung, einem medienrechtlichen Seminar mit Abschlussarbeit sowie einem Praktikum bei einem Medienunternehmen oder einer einschlägig spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen. Die Einrichtung des Studienschwerpunktes "Medienrecht" wird durch die finanzielle Unterstützung der in Frankfurt (Oder) erscheinenden Tageszeitung "Märkische Oderzeitung" ermöglicht.

Bibo_13 ©Heide Fest

Die Lehrveranstaltungen im Studienschwerpunkt wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling aus Berlin, der­zeit auch Justitiar der "Märkischen Oderzeitung", halten. Weberling sammelte in den 90er Jahren um­fang­reiche berufliche Erfahrungen in verschiedenen Verlagen und erhielt bereits mehrfach Lehraufträge in der Journalistenausbildung. Seit 1995 ist er außerdem stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare. Weberling: "Einer der bedeutendsten Wachstumsbereiche wird auch in der Zukunft die Medienwirtschaft sein - trotz der gegenwärtigen wirtschaftlichen Flaute. Gegenstand des neuen Stu­dien­schwer­punktes Medienrecht an der Viadrina wird daher eine Einführung in das gesamte Medienrecht sein. Behandelt werden neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen alle klassischen medienrechtlichen Vorschriften und Verfahrenstypen, das Recht am eigenen Bild sowie die spezifischen Vorschriften des Ur­heber-, des Anzeigen-, des Vertriebs- und des Arbeitsrechts jeweils unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses der neuen Medien auf diese Rechtsgebiete."

In der Vorlesung zu Beginn des Studienschwerpunktes im Wintersemester soll insbesondere anhand von praktischen Beispielen die Struktur und das Funktionieren der medienrechtlichen Grundordnung in der Bun­des­republik Deutschland deutlich gemacht werden. Wegen der für diese Gebiete nötigen Vorkenntnisse ist die Vorlesung erst für Studierende ab dem 5. Fachsemester geeignet.

Koordinator des Studienschwerpunktes ist Prof. Dr. Johannes Weberling. Nähere Informationen erhalten Sie auch am Lehrstuhl von Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg.

____
* "Märkische Oderzeitung"