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Schlüsselqualifikationen - Sommersemester 2024

Die Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationsveranstaltungen erfolgt ab sofort über viaCampus!
Die Verfahrensschritte für die Anmeldung stellen wir Ihnen als Handreichung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie auch wirklich beabsichtigen, daran teilzunehmen!
Falls Sie Ihren Platz nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend das Dekanat, so dass bei der Vergabe leer ausgegangene Studierende nachrücken können.

Für eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Schlüsselqualifikation ist die Anwesenheit über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung verpflichtend. Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 20.1.2016 zu § 27 Abs. 3 SPO 2010 bzw. § 28 Abs. 3 SPO 2016.
Zu Ihrer besseren Orientierung sind die Lehrveranstaltungen im Bereich der Schlüsselqualifikationen zwei Kategorien zugeordnet:

  • Grundlagenveranstaltungen (G) vermitteln grundlegende Basiskompetenzen, die in verschiedenen juris­ti­schen Arbeitsfeldern einsetzbar sind.
  • Aufbauveranstaltungen (A) beziehen sich in der Regel auf den Einsatz dieser Basiskompetenzen in spezi­fischen  Arbeits- bzw. Konfliktfeldern.

Deshalb emfpehlen wir Ihnen, vor dem Besuch einer Aufbauveranstaltung an mindestens einer Grund­lagen­ver­an­stal­tung teilzunehmen.

 

Lehrveranstaltung Kate­gorie SWS Dozent*in Datum Uhrzeit Raum
 Gruppe A
Anmeldung: 15.04.2024, 8 Uhr, - 17.04.2024, 12 Uhr
Justiz und Rechtsextremismus G 2 Charlotte Langenkamp
Sophie Borkel
26.04.2024
03.05.2024
14.06.2024
05.07.2024
10:00 - 17:15
10:00 - 17:15
10:00 - 17:15
10:00 - 17:15
HG 217
HG 217
HG 217
HG 217
Einführung in die Praxis der Schiedsgerichtsbarkeit G 1 Dr. Alexander Steinbrecher 24.05.2024
25.05.2024
09:00 - 18:15
09:00 - 18:15
noch offen
 Gruppe B
Anmeldung: 06.05.2024, 8 Uhr, - 08.05.2024, 12 Uhr
Organisationen handeln - können Sitzungen Spaß machen? G 2 Prof. Dr. Eva Kocher 07.06.2024
12.06.2024
14.06.2024
28.06.2024
05.07.2024
10:00 - 16:00
13:00 - 17:00
10:00 - 14:00
10:00 - 16:00
10:00 - 16:00
GS 105
GS 105
GS 105
GS 105
GS 105
Juristische Themenarbeiten erfolgreich schreiben G 2 Anne Fock/Franziska Liebetanz 21.06.2024
28.06.2024
05.07.2024
12.07.2024
09:30 - 17:00
09:30 - 17:00
09:30 - 17:00
09:30 - 17:00
noch offen
Änderungen/Ergänzungen vorbehalten!
Weitere Schlüsselqualifikationen
Kolloquium zu neueren EuGH-Entscheidungen 4 Prof. Dr. Matthias Pechstein Platzvergabe SQ erfolgt am ersten Veranstaltungstag
(= Einführungsveranstaltung)
Termine siehe viaCampus
Juristischer Vortrag und Auftritt 2 Prof. Dr. Matthias Pechstein Platzvergabe SQ erfolgt am ersten Veranstaltungstag
(= Einführungsveranstaltung)
Termine siehe viaCampus
Außergerichtliche Streitbeilegung - Verfahrensarten im Überblick ggf. 1 Prof. Dr. Ulla Gläßer Diese Lehrveranstaltung wird als Mischform aus Vorlesung und Vermittlung von Schlüsselqualifikationen angeboten. Den Studierenden steht es frei, sich entweder 2 SWS Vorlesung oder 1 SWS Vorlesung und 1 SWS für Schlüsselqualifikationen anrechnen zu lassen.
Eine Anrechnung von 1 SWS Schlüsselqualifikation ist nur bei regelmäßiger Teilnahme möglich.
Moot Court Summer School "The European System of Human Rights Protection - ECHR" 1 Prof. Dr. Carmen Thiele weitere Informationen

 Änderungen/Ergänzungen vorbehalten!

Für den Studiengang Rechtswissenschaft anrechenbares SQ-Angebot des ZLL SWS Dozierende Termine Moodle
         
         
         

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* EUV-intern heißt:
Die Anerkennung der Veranstaltung erfolgt nur EUV-intern, d.h. sie wird bei der Zulassung zum mündlichen Teil der SPB-Prüfung mit 2 SWS (§ 41 II Nr. 4 SPO 2019) berücksichtigt.
Die Veranstaltung ist jedoch nach den Vorgaben des GJPA keine zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen bzw. -kompetenzen i.S.d. DRiG und stellt somit keinen anerkennungsfähigen Nachweis i.S.v. § 6 I Nr. 6 BbgJAG dar. Für den nach § 6 I Nr. 6 BbgJAG (Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung) erforderlichen Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen i.S.v. § 5a III 1 DRiG gilt, dass dieser einen Umfang von 2 SWS aufweisen muss. Die nach § 28 II SPO 2019 erforderliche Gesamtstundenzahl von 8 SWS (d.h. weitere 6 SWS) aus dem Bereich der Schlüssel- und Zusatzqualifikationen (inkl. der Fremdsprachenkompetenz) ist Voraussetzung für die Zulassung zum mündlichen Teil der SPB-Prüfung nach § 41 II Nr. 4 SPO 2019.

(Änderungen vorbehalten!)

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