Übergangsregelungen in § 55 SPO 2019
- Studienbeginn ab dem Wintersemester 2020/2021, Immatrikulation in das 1. Fachsemester (FS)
- Wechsel in den Studiengang Rechtswissenschaft zum Wintersemester 2020/2021, Immatrikulation in das 1. FS + zum höheren Fachsemester
- Hochschulwechsel an die EUV in den Studiengang Rechtswissenschaft zum Wintersemester 2020/2021, Immatrikulation zum höheren Fachsemester
Die Beendigung des Studiums nach Maßgabe der SPO 2016 (i.d.F. der Änderungssatzung!) ist spätestens bis zum 30.09.2022 möglich:
- Leistungskontrollen im Hauptstudium: eine Klausur in der Übung genügt
- Universitäre Schwerpunktbereichsausbildung/-prüfung: ohne EuR-Klausur
- Zur Anmeldung beim GJPA zur staatlichen Pflichtfachprüfung siehe FAQ 5.
Ein freiwilliger vorzeitiger Wechsel zur SPO 2019 führt automatisch auch zum Wechsel zur PO-Bachelor 2019. Die Vorteile des vorzeitigen Wechsels bzw. der SPO 2019 sind:
- bessere Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung durch höhere Anforderungen schon im Studium
- Universitäre SPB-Prüfung:
- Wiederholungsversuch: Wahl eines anderen SPB bei Nichtbestehen der SPB-Hausarbeit
- Freiversuch & Notenverbesserung
Beendigung des Studiums nach Maßgabe der SPO 2019:
- Leistungskontrollen im Hauptstudium: zwei Klausuren in der Übung
- Universitäre Schwerpunktbereichsausbildung/-prüfung: Klausur im EuR (5. FS)
Die Beendigung des Grundstudiums nach Maßgabe der SPO 2016 (i.d.F. der Änderungssatzung!) ist spätestens bis zum 30.09.2022 möglich:
- Zwischenprüfung: 6 Vorlesungsabschlussklausuren in den Hauptrechtsgebieten
- Maßgeblicher Zeitpunkt: Ablegung der letzten zwischenprüfungsrelevanten Prüfung
- bei Klausuren: Tag der Prüfung, nicht Tag der Notenbekanntgabe
- bei der Hausarbeit für AnfängerInnen: Ausgabetermin, nicht Tag des Abgabetermins
Ab bestandener Zwischenprüfung gilt für alle weiteren Leistungen die SPO 2019.
Alle, die ihr Studium nicht bis zum 30.09.2022 abschließen, beenden ihr Studium ab dem 01.10.2022 nach Maßgabe der SPO 2019. Zur Anmeldung beim GJPA zur staatlichen Pflichtfachprüfung siehe FAQ 5.
Bei bis zum 30.09.2022 bereits bestandener Zwischenprüfung gilt die SPO 2019 dann für alle weiteren Leistungen; bei noch nicht bestandener Zwischenprüfung gilt die SPO 2019 für alle Leistungen.
Bei bis zum 30.09.2022 bereits bestandener universitärer Schwerpunktbereichsprüfung gilt die SPO 2019 dann für alle weiteren Leistungen, die noch für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlich sind; bei noch nicht bestandener universitärer Schwerpunktbereichsprüfung gilt die SPO 2019 auch für die Leistungen im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung.