FAQ
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Sie können insbesondere an diesen 3 Stellen erkennen, nach welcher SPO Sie aktuell studieren:
- unter „Mein Studium -> Studienplaner mit Modulplan“
- unter „Mein Studium -> Leistungen“
- unter „Mein Studium -> Studienservice“
Bei denjenigen, die aufgrund der Übergangsregelung in § 55 Abs. 4 SPO 2019 in die SPO 2019 überführt werden, muss wird die Angabe allerdings manuell korrigiert werden.
Im akademischen Jahr 2020/2021 werden Vorlesung & AG noch entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im Sommersemester 2021 und nicht auch/schon im Wintersemester 2020/2021. Ab dem akademischen Jahr 2021/2022 werden Vorlesung & AG dann entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2019, d.h. regelmäßig im Wintersemester, beginnend ab dem Wintersemester 2021/2022 angeboten.
Im akademischen Jahr 2020/2021 wird die Vorlesung noch entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im Wintersemester 2020/21 und nicht im Sommersemester 2021. Die Vorlesung wird sodann im akademischen Jahr 2021/2022 letztmalig nach dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im Wintersemester 2021/22 und auch erstmalig entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2019 angeboten, d.h. ab dem Sommersemester 2022 regelmäßig im Sommersemester.
Der Wechsel zur SPO 2019 muss spätestens vor der Anmeldung zur Hausarbeit (§ 38 SPO 2019) erklärt werden.
Die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft in der Neufassung vom 6. Juli 2016, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 20.11.2019, (im Folgenden kurz: SPO 2016) tritt am 30.09.2022 außer Kraft. Damit gilt für alle Studierenden (spätestens) ab dem 01.10.2022 die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft in der Neufassung vom 23. Oktober 2019 (im Folgenden kurz: SPO 2019).
Mit dem GJPA haben wir kürzlich die Frage geklärt, wie sich das Außer-Kraft-Treten der SPO 2016 auf die Anmeldungen zur staatlichen Pflichtfachprüfungen ab dem 01.10.2022 auswirkt. Das Ergebnis lautet:
Unser Prüfungsamt kann Ihnen noch bis einschließlich 30.09.2022 eine Leistungsübersicht für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 6 BbgJAG) nach Maßgabe der SPO 2016 ausstellen, mit der Sie sich dann unabhängig vom Außer-Kraft-Treten der SPO 2016 beim GJPA zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden können.
Das bedeutet:
- Die jeweils 2. Klausur in den Übungen als Teil der Leistungskontrollen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 BbgJAG) müssen Sie für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nicht nachholen.
- Die Vorlesungsabschlussklausur zum Europarecht ist ohnehin keine Voraussetzung für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 6 BbgJAG), sondern Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Schwerpunktbereich (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 SPO 2019).
Fallbeispiele zu den Übergangsregelungen
Fallbeispiel 1 zu § 55 Abs. 5
Ausgangslage: die Zwischenprüfung wurde spätestens am 30.09.2022 bestanden
Folge: die SPO 2019 gilt für alle weiteren Leistungen, d.h. insbesondere
- zwei Klausuren in den drei Übungen für Fortgeschrittene
- Klausur im Europarecht (5. FS) für die Zulassung zur mündlichen SPB-Prüfung
- SPB-Prüfung nach Maßgabe von §§ 34 ff SPO 2019
- Ausstellung der Leistungsübersicht durch das Prüfungsamt (der Universität) für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ab 01.10.2022 nur, bei Erfüllen dieser Voraussetzungen
Ausgangslage: die Zwischenprüfung wird nach dem 30.09.2022 bestanden
Folge: die SPO 2019 gilt für alle Leistungen, d.h. zzgl. einer weiteren Vorlesungsabschlussklausur in den Hauptrechtsgebieten
Fallbeispiel 2 zu § 55 Abs. 5
Ausgangslage: die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wurde spätestens am 30.09.2022 bestanden
Folge: die SPO 2019 gilt für alle weiteren Leistungen, d.h. insbesondere
- zwei Klausuren in den drei Übungen für Fortgeschrittene
- Ausstellung der Leistungsübersicht durch das Prüfungsamt (der Universität) für die Anmeldung beim GJPA zur staatlichen Pflichtfachprüfung ab 01.10.2022 nur, bei Erfüllen dieser Voraussetzungen
Ausgangslage: die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird nach dem 30.09.2022 bestanden
Folge: die SPO 2019 gilt für alle Leistungen, d.h. zzgl. der Klausur im Europarecht