FAQ
Loggen Sie sich bei viaCampus ein. Nach dem Login werden Sie auf folgende Seite weitergeleitet: Sie sind hier: Startseite => Prüfungsverwaltung => Prüfungsan- und abmeldung Dort wird Ihnen eine Ordnerstruktur angezeigt und der oberste Ordner enthält die Jahreszahl der SPO, nach der Sie aktuell studieren.
Im akademischen Jahr 2020/2021 werden Vorlesung & AG noch entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im Sommersemester 2021 und nicht auch/schon im Wintersemester 2020/2021. Ab dem akademischen Jahr 2021/2022 werden Vorlesung & AG dann entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2019, d.h. regelmäßig im Wintersemester, beginnend ab dem Wintersemester 2021/2022 angeboten.
Im akademischen Jahr 2020/2021 wird die Vorlesung noch entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im WiSe 2020/21. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Vorlesung ab dem akademischen Jahr 2021/2022 dann entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2019 angeboten, d.h. regelmäßig im Sommersemester, beginnend ab dem Sommersemester 2022.
Der Wechsel zur SPO 2019 muss spätestens vor der Anmeldung zur Hausarbeit (§ 38 SPO 2019) erklärt werden.
Fallbeispiele zu den Übergangsregelungen
Fallbeispiel 1 zu § 55 Abs. 5
Ausgangslage: die Zwischenprüfung wurde spätestens am 30.09.2022 bestanden
Folge: die SPO 2019 gilt für alle weiteren Leistungen, d.h. insbesondere
- zwei Klausuren in den drei Übungen für Fortgeschrittene
- Klausur im Europarecht (5. FS) für die Zulassung zur mündlichen SPB-Prüfung
- SPB-Prüfung nach Maßgabe von §§ 34 ff SPO 2019
- Ausstellung der Leistungsübersicht durch das Prüfungsamt (der Universität) für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nur, bei Erfüllen dieser Voraussetzungen
Ausgangslage: die Zwischenprüfung wird nach dem 30.09.2022 bestanden
Folge: die SPO 2019 gilt für alle Leistungen, d.h. zzgl. einer weiteren Vorlesungsabschlussklausur in den Hauptrechtsgebieten
Fallbeispiel 2 zu § 55 Abs. 5
Ausgangslage: die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wurde spätestens am 30.09.2022 bestanden
Folge: die SPO 2019 gilt für alle weiteren Leistungen, d.h. insbesondere
- zwei Klausuren in den drei Übungen für Fortgeschrittene
- Ausstellung der Leistungsübersicht durch das Prüfungsamt (der Universität) für die Anmeldung beim GJPA zur staatlichen Pflichtfachprüfung nur, bei Erfüllen dieser Voraussetzungen
Ausgangslage: die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird nach dem 30.09.2022 bestanden
Folge: die SPO 2019 gilt für alle Leistungen, d.h. zzgl. der Klausur im Europarecht