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Leistungskontrollen in den Hauptrechtsgebieten

Durch studienbegleitende Leistungskontrollen weisen die Studierenden nach, dass sie im Hauptstudium die für die staatliche Pflichtfachprüfung notwendigen Kenntnisse erworben haben und diese auf Sachverhalte anzuwenden verstehen.

Übungen und Hausarbeiten für Fortgeschrittene

Leistungskontrollen finden im Rahmen von Übungen und als Fall­lösungshausarbeiten für Fortgeschrittene statt, die jedes Semester im Zivil, Straf- und Öffentlichen Recht angeboten werden. Die Übungen bestehen aus Fall­besprechungen und Falllösungsklausuren.

Klausuren werden im Rahmen jeder Übung innerhalb der Vorlesungszeit wiederholt (3 Klausuren); Haus­ar­bei­ten werden in der vorlesungsfreien Zeit angeboten.

Termine und An­melde­fristen für die Klausuren im Rah­men der Übungen für Fort­ge­schrittene

JuraSeminarFebr_2014_MG_5915 ©Heide Fest Pressestelle

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Übungen

Die Teilnahme an den Übungen setzt voraus, dass die Studierenden die Zwischenprüfung oder zwei der dem jeweiligen Haupt­rechts­gebiet zugeordneten Vorlesungsabschlussklausuren oder eine dieser Klausuren und eine Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger aus dem jeweiligen Hauptrechtsgebiet bestanden haben.

Hausarbeiten für Fortgeschrittene unterliegen keinen Zulassungsvoraussetzungen.

Erfolgreich absolvierte Leistungskontrollen

Die Leistungskontrollen sind bestanden, wenn in jedem Hauptrechtsgebiet eine Hausarbeit für Fort­geschrittene und in der Übung zwei Klausuren in beliebigen Semestern mit Erfolg angefertig wurden. In der Übung im Öffentlichen Recht müssen die zwei Klausuren in verschiedenen Teilrechtsgebieten angefertigt werden. Hausarbeit und Übung sind zeitlich nicht an­einander ge­bun­den.

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