Leistungskontrollen in den Hauptrechtsgebieten
Durch studienbegleitende Leistungskontrollen weisen die Studierenden nach, dass sie im Hauptstudium die für die staatliche Pflichtfachprüfung notwendigen Kenntnisse erworben haben und diese auf Sachverhalte anzuwenden verstehen.
Übungen und Hausarbeiten für Fortgeschrittene
Leistungskontrollen finden im Rahmen von Übungen und als Falllösungshausarbeiten für Fortgeschrittene statt, die jedes Semester im Zivil, Straf- und Öffentlichen Recht angeboten werden. Die Übungen bestehen aus Fallbesprechungen und Falllösungsklausuren.
Klausuren werden im Rahmen jeder Übung innerhalb der Vorlesungszeit wiederholt (3 Klausuren); Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Termine und Anmeldefristen für die Klausuren im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene
Voraussetzungen für die Teilnahme an den Übungen
Die Teilnahme an den Übungen setzt voraus, dass die Studierenden die Zwischenprüfung oder zwei der dem jeweiligen Hauptrechtsgebiet zugeordneten Vorlesungsabschlussklausuren oder eine dieser Klausuren und eine Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger aus dem jeweiligen Hauptrechtsgebiet bestanden haben.
Hausarbeiten für Fortgeschrittene unterliegen keinen Zulassungsvoraussetzungen.
Erfolgreich absolvierte Leistungskontrollen
Die Leistungskontrollen sind bestanden, wenn in jedem Hauptrechtsgebiet eine Hausarbeit für Fortgeschrittene und in der Übung zwei Klausuren in beliebigen Semestern mit Erfolg angefertig wurden. In der Übung im Öffentlichen Recht müssen die zwei Klausuren in verschiedenen Teilrechtsgebieten angefertigt werden. Hausarbeit und Übung sind zeitlich nicht aneinander gebunden.