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Hauptstudium

Leistungskontrollen und Schlüssel- und Zusatzqualifikationen

Ab dem 4. Fachsemester beginnt nach erfolgreich absolvierter Zwi­schen­prü­fung das Hauptstudium. Es dient dem er­gän­zen­den Studium der Pflichtfächer und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie weiterer Zu­satz­qua­li­fi­ka­tio­nen. Durch stu­dien­be­glei­tende Leistungskontrollen (Übungen und Hausarbeiten für Fortgeschrittene in den Haupt­rechts­gebieten) weisen die Studierenden nach, dass sie im Hauptstudium die für die staatliche Pflichtfachprüfung notwendigen Kenntnisse erworben haben und diese auf Sach­ver­halte an­zu­wen­den ver­ste­hen.

Hoersaal_Febr-2014_MG_5573 ©Heide Fest Pressestelle

Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums werden durch Fächer er­gänzt, die den Schlüsselqualifikationen (SQ) oder den Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen (ZQ) zuzurechnen sind. Zu den Angeboten im Bereich der SQ zählen ins­be­son­dere Vertragsgestaltung, außergerichtliche Kon­flikt­lösung und Mediation, Rhetorik, Ver­hand­lungs­mana­ge­ment, Ver­neh­mungs­lehre, anwaltliche Tätigkeit und Moot-Court-Ver­an­stal­tun­gen.

Zu den ZQ gehört der erfoglreiche Besuch einer fremdsprachigen rechts­wissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder eines rechts­wis­sen­schaft­lich ausgerichteten Sprachkurses bzw. die er­folg­reiche Teilnahme an einer rechts­wis­sen­schaft­lichen Lehrveranstaltung an einer ausländischen fremdsprachigen Universität sowie der Besuch einer fakultäts­über­grei­fen­den universitären Lehrveranstaltung.

Schwerpunktbereichsausbildung

Im Hauptstudium erfolgt neben der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung die universitäre Schwer­punkt­be­reichs­aus­bild­ung. Sie dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr zusammenhängenden Pflicht­fächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Be­züge des Rechts. Die universitäre Schwer­punkt­be­reichs­prü­fung er­gänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungen sind not­wen­dige Be­stand­teile der ersten juris­tischen Prüfung.

In Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung bietet Ihnen unsere Fakultät ein universitäres Examens­repetitorium an.