Termine für die Abschlussprüfungen
Corona-Update: Bitte beachten Sie die Regelungen der Juristischen Fakultät!
Abschluss- und Wiederholungsklausuren Wintersemester 2020/2021
Anmeldung über viaCampus: Über "Meine Funktionen" erfolgt eine Weiterleitung an das His-Portal -> unter "Prüfungsan- und -abmeldung" können Sie sich zur Prüfung anmelden oder davon abmelden.
1. Prüfungszeitraum | Präsenzklausuren | Online-Klausuren |
Anmeldefrist | 07.02.2021, 23:59 Uhr | 14.02.2021, 23:59 Uhr |
gebührenpflichtige Nachmeldung | bis 14 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin | bis 7 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin |
Für Prüfungen, die nicht als Präsenz- oder Online-Klausur stattfinden, erfolgt die Anmeldung dezentral im Sekretariat der jeweils verantwortlichen Dozierenden. Bitte beachten Sie die Hinweise in moodle! | ||
2. Prüfungszeitraum | Präsenzklausuren | Online-Klausuren |
Anmeldefrist | 21.03.2021, 23:59 Uhr | 21.03.2021, 23:59 Uhr |
gebührenpflichtige Nachmeldung | wie 1. Prüfungszeitraum | wie 1. Prüfungszeitraum |
Prüfungspläne:
- Studiengang Rechtswissenschaft + Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister des Rechts, Bachelor | Master of German and Polish Law) + Aufbaustudium Recht der Wirtschaft
- 1. Prüfungszeitraum
- 2. Prüfungszeitraum (Wiederholungsklausuren)
- weitere Prüfungen:
- Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (1. und 2. Prüfungszeitraum)
- Bachelorstudiengang Recht und Politik (1. und 2. Prüfungszeitraum)
- Prüfungsplan mit dem Lehrangebot der Juristischen Fakultät für andere Fakultäten
- Masterstudiengang Europäisches Wirtschaftsrecht
Abmeldung | Rücktritt von Prüfungen:
- Abmeldung von Präsenzklausuren: Eine Abmeldung (Rücktritt ohne Angabe von Gründen) von einer Präsenz-Klausur über viaCampus ist bis jeweils 1 Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Danach gilt im Studiengang Rechtswissenschaft gemäß § 13 Abs. 1 SPO 2016/2019 jedes Nichtantreten, Zurücktreten oder Nichterbringen der Prüfungsleistung ohne triftigen Grund als „ungenügend“ (0 Punkte). Für die der ASPO unterliegenden Studiengänge gilt dies entsprechend gemäß § 20 ASPO.
- Rücktritt von Präsenzklausuren und Online-Klausuren: Binnen einer Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin (d.h. innerhalb einer Woche bis einschließlich zum Tag vor der Prüfung) ist ein Rücktritt nur noch mit triftigem Grund möglich, der dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars anzuzeigen und glaubhaft zu machen ist. Grundlage für die Entscheidung des zuständigen Prüfungsausschusses werden aufgrund der aktuellen Pandemiesituation folgende (formale) Anforderungen sein: Wenn Sie zum Prüfungszeitpunkt mit Covid-19 infiziert sein sollten oder sich vorsorglich in Quarantäne befinden, können Sie anstelle des (amts-)ärztlichen Attestes/Zeugnisses den Bescheid (bzw. eine E-Mail) des Gesundheitsamtes über die Anordnung der Quarantäne vorlegen; bei sonstigen Erkrankungen können Sie anstelle des (amts-)ärztlichen Attestes/Zeugnisses in Papierform auch eine E-Mail des behandelnden Arztes vorlegen.
Bitte halten Sie zu jeder Zeit die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ein! In allen Räumlichkeiten der Universität ist durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch während der Prüfung und für die Zeit der Klausurbearbeitung am festen Sitzplatz.
Während der Wartezeiten und außerhalb der Prüfungsräumlichkeiten sind Sie für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln selbst verantwortlich. Auch während der Wartezeiten sowie bei An- und Abreise ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Während der Wartezeiten und außerhalb der Prüfungsräumlichkeiten sind Sie für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln selbst verantwortlich. Auch während der Wartezeiten sowie bei An- und Abreise ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Weitere wichtige HInweise:
- Regelung über Eintragungen in Gesetzbüchern
- Formulare bei Rücktritten von Prüfungen
- Bitte halten Sie für die Einlasskontrolle bitte unbedingt sowohl Ihren Studierendenausweis als auch einen (amtlichen) Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass) bereit
- Allgemeine Hinweise zu den Abschluss- und Wiederholungsklausuren im Rahmen der Zwischenprüfung