Hinweise für die Anmeldung zur Bachelorarbeit im Rahmen des Studiengangs Bachelor of German and Polish Law
Zeitraum für die Anmeldung zur Bachelorarbeit (Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger): 28.01. - 13.02.2020
Bitte beachten Sie die Sprechzeiten im Prüfungsamt.
Bearbeitungszeitraum: 18.02. - 31.03.2020
Zulassung zur Bachelorarbeit bei Studierenden, die ihr Bachelorstudium frühestens ab dem WS 2012/2013 aufgenommen haben:
- Studium nach SPO BA GPL vom 30.05.2012 oder FSO BA GPL vom 22.10.2014
Entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor GPL in der Fassung vom 30.05.2012 sowie § 12 Abs. 1 Satz 1 FSO für den Studiengang Bachelor GPL vom 22.10.2014 kann die Bachelorarbeit nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Prüfungsamt und ohne weitere Zulassungsvoraussetzungen grundsätzlich frühestens nach der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters angefertigt werden.
- Studium nach SPO BA GPL vom 06.07.2016
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 06.07.2016 setzt die Zulassung zur Bachelorarbeit voraus, dass die Studierenden mindestens 129 ECTS-Credits der für den erfolgreichen Abschluss des Studienganges insgesamt erforderlichen 180 ECTS-Credits nachweisen können und die Zulassung innerhalb des oben genannten Anmeldezeitraums beim Prüfungsamt beantragen.
Prof. Dr. Carmen Thiele
Studiendekanin/Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Studiengänge Bachelor/Master GPL