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Diplom-Juristin | Diplom-Jurist

Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) verleiht auf Antrag den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" bzw. "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.). Über den Erwerb des Hochschulgrades wird eine Urkunde ausgestellt.

Anträge zur nachträglichen Verleihung des Abschlusses "Diplom-Jurist/in" können im Dekanat eingereicht werden. Sie werden gegen eine Gebührenerhebung in Höhe von 25,00 Euro bearbeitet.

Der Einzahlungsbeleg ist dem Antrag beizufügen. Bargeld-Einzahlungen sind im Dekanat nicht möglich.

Bankverbindung:

Sparkasse Oder-Spree
Kontoinhaber: Stiftung EUV
Konto-Nr.: 300 300 300 2
BLZ : 170 550 50
Verwendungszweck: 10111 110001 und Matr.-Nr.

BIC: WELADED1LOS
IBAN: DE82170550503003003002

Verwendungszweck bitte unbedingt angeben!

Ordnung über die Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Juristin" bzw. "Diplom-Jurist"

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