Mündliche SPB-Prüfung
Die mündlichen SPB-Prüfungen werden unter Wahung der Hausordnung der Viadrina verankerten Hygienevorkehrungen durchgeführt.
Auch am festen Sitzplatz gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske), wenn ein Mindestabstad von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Bei mündlichen Prüfungen gilt:
Unmittelbar an der mündlichen Prüfung beteiligte Personen sind von der Pflicht zum Tragen der Maske befreit. Wir empfehlen, die Maske nur bei Redebeiträgen abzusetzen.
Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Bei einer Gruppenprüfung dürfen nicht mehr als fünf bzw. vier Kandidaten geladen werden. (§ 42 Abs. 2 SPO 2016 bzw. § 42 Abs. 2 SPO 2019)
Zuhörer*innen können zugelassen werden, wenn die Raumgröße die Wahrung des 1,5-Meter-Abstandes auch in diesem Fall für die Prüflinge und die Prüfer*innen ermöglicht. Bitte setzen Sie sich mit den Prüfer*innen vorab in Verbindung, um die Möglichkeit der Teilnahme zu erfragen.
SPB | Datum | Uhrzeit | Raum | Prüfer*innen |
SPB 1 | ||||
SPB 2 | ||||
SPB 3 | ||||
SPB 4 | ||||
SPB 5 | ||||
SPB 6 | ||||
SPB 7 |