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Universitäre Schwerpunktbereichsausbildung

Die universitäre SPB-Ausbildung dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr zu­sam­men­hängenden Pflicht­fächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Sie wird mit einer universitären SPB-Prüfung abgeschlossen.

Die SPB-Ausbildung erfolgt regelmäßig im 6. und 7. Fachsemester. Die universitäre SPB-Prüfung kann wahlweise vor oder nach der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert werden.

Die SPB bestehen aus einem Pflichtteil bzw. aus Kernfächern und einem Wahlpflichtteil bzw. Ergänzungsfächern, an deren Lehr­ver­an­stal­tun­gen Sie nach Ihrer Wahl teilnehmen. Die von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 14 Semester­wochen­stunden bei der Anmeldung zur münd­lichen Prüfung in einer Liste anzugeben.

Um Sie bei Ihrer eigenen Studienplanung zu unterstützen, werden die Lehrveranstaltungen der einzelnen SPB drei Semester im Voraus geplant und veröffentlicht.

Schema_SPB-Ausbildung ©EUV- Martina Seidlitz

Die Detailregelungen zur Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung entnehmen Sie der Studien- und Prü­fungs­ordnung, die unter Rechtsvorschriften veröffentlicht ist.

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