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Anmelde- und Prüfungszeitraum der mündlichen SPB-Prüfung

Jura_PruefgsSimulation_2014_02_18_MG_6501 ©Heide Fest

Zur mündlichen SPB-Prüfung melden Sie sich in der angegebenen Frist im Prüfungsamt an. Senden Sie Ihre Unterlagen und das aus­gefüllte Zu­las­sungs­gesuch sowie das Formular zum Nachweis der SWS im SPB per E-Mail an Frau Fürst-Herfert (fuerst-herfert@europa-uni.de).

Kampagne Anmeldung Prüfungszeitraum
Frühjahrskampagne 2023 11.04. - 05.05.2023 19. - 23.06.2023
     
     

Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durch­geführt werden. Bei einer Gruppenprüfung dürfen nicht mehr als vier Studierende geladen werden. (§ 42 Abs. 2 SPO)

Formulare für die Anmeldung zur mündlichen SPB-Prüfung

Alle Formulare finden Sie auch unter Formulare | Anträge.

  • Zulassungsgesuch zum mündlichen Teil der SPB-Prüfung
  • Formular zum Nachweis der SWS im SPB
  • Formular zum Nachweis der SWS im SPB 1

 

Prüfungsverhinderung

Eine krankheitsbedingte Prüfungsverhinderung ist durch ein amts­ärzt­li­ches Attest nachzuweisen (vgl. § 44 SPO) und dem Prü­fungs­aus­schuss unter Zuhilfenahme des dafür vorgesehenen Formulars un­ver­züg­lich schriftlich anzuzeigen.