Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung dokumentiert den erfolgreichen Abschluss des Studiums im Schwerpunktbereich. Sie besteht aus einer Hausarbeit (60 %) und einer mündlichen Prüfung (40 %). Sie ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Ob Sie zuerst die SPB-Prüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung absolvieren, bleibt Ihnen überlassen. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.
Hausarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt sechs Wochen. Inhaltlich kann sie sich sowohl auf den Pflichtteil als auch auf den Wahlpflichtteil des SPB beziehen. Für die Hausarbeit wird ein Umfang einschl. der Fußnoten, aber ohne Leerzeichen von 80.000 Zeichen empfohlen. In der Regel erhalten Sie das Thema von der Aufgabenstellerin bzw. vom Aufgabensteller (Hochschullehrende) nach vorheriger Rücksprache. Die Hausarbeit kann wahlweise außerhalb oder innerhalb eines Seminars angefertigt werden. Der Hausarbeit ist die Eidesstattliche Versicherung (Anhang 1 der Studien- und Prüfungsordnung) beizufügen. Die Korrekturfrist dauert drei Monate.
Zulassungsvoraussetzungen
- bestandene Zwischenprüfung
- bestandene Leistungskontrolle aus einem dem SPB zuzuordnenden Hauptrechtsgebiet
- bestandene Seminararbeit in einem beliebigen Schwerpunktbereich
- Immatrikulation an EUV
Mit der Anmeldung zur Hausarbeit bestimmen Sie verbindlich Ihren gewählten SPB.
Für die Anfertigung einer SPB-Hausarbeit gilt:
Die/der Studierende sendet den eingescannten Seminarschein zusammen mit der Anfrage bzgl. der Ausstellung der Bescheinigung i.S.v. § 39 Abs. 5 Satz 2 SPO per E-Mail an das Prüfungsamt (Frau Fürst-Herfert: fuerst-herfert@europa-uni.de). Sie/er erhält dann von Frau Fürst-Herfert per E-Mail die Bestätigung, dass eine SPB-Hausarbeit angefertigt werden darf; diese leitet die/der Studierende wiederum an das Sekretariat der Aufgabenstellerin bzw. des Aufgabenstellers weiter. Die bei der Ausgabe des Themas einer SPB-Hausarbeit erforderliche Unterschrift der/s Studierenden wird durch eine entsprechende E-Mail-Bestätigung ersetzt.
Die Anmeldung zur Hausarbeit erfolgt gegenüber der Aufgabenstellerin bzw. dem Aufgabensteller durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.
Mündliche Prüfung
Die mündliche SPB-Prüfung, zu der Sie sich beim Prüfungsamt anmelden müssen, umfasst den Pflichtteil des gewählten SPB sowie die bei der Anmeldung angegebenen Lehrveranstaltungen. Sie dauert pro Kandidat 30 Minuten; Gruppenprüfungen sind möglich.
Zulassungsvoraussetzungen
- Hausarbeit mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte)
- Vorlesungsabschlussklausur Europarecht mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte)
- Nachweis über belegte Lehrveranstaltungen im SPB (14 SWS)
- Nachweis von Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
Aktuelle Prüfungstermine der Frühjahrs- bzw. Herbstkampagne
Wiederholung, Freiversuch und Notenverbesserung
Wer die Hausarbeit nicht bestanden hat, kann diese einmal mit einem neuen Thema wiederholen. Für den Wiederholungsversuch kann ein anderer SPB gewählt werden. Wer die mündliche Prüfung nicht bestanden hat, kann auch diese einmal wiederholen.
Wenn Sie die SPB-Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit ablegen (Freiversuch), gilt Folgendes: Bei Nichtbestehen gilt die SPB-Prüfung als nicht unternommen, d.h. Ihnen stehen noch der Normal- und der Wiederholungsversuch zur Verfügung. Bei Bestehen können Sie im selben SPB zur Notenverbesserung antreten.