Banner Viadrina

Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung dokumentiert den erfolgreichen Abschluss des Studiums im Schwerpunktbereich. Sie besteht aus einer Hausarbeit  (60 %) und einer mündlichen Prüfung (40 %). Sie ergänzt die staatliche Pflicht­fach­prüfung. Ob Sie zuerst die SPB-Prüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung absolvieren, bleibt Ihnen überlassen. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.

Ab dem Wintersemester 2023/2024 können Sie entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie die beiden Prüfungen ablegen wollen.

Hausarbeit

Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt sechs Wochen. Inhaltlich kann sie sich sowohl auf den Pflichtteil als auch auf den Wahlpflichtteil des SPB beziehen. Für die Hausarbeit wird ein Umfang einschl. der Fußnoten, aber ohne Leerzeichen von 80.000 Zeichen empfohlen. In der Regel erhalten Sie das Thema von der Auf­gaben­stellerin bzw. vom Aufgabensteller (Hochschullehrende) nach vorheriger Rücksprache. Die Hausarbeit kann wahlweise außerhalb oder innerhalb eines Seminars angefertigt werden. Der Hausarbeit ist die Eidesstattliche Versicherung (Anhang 1 der Studien- und Prüfungsordnung) beizufügen. Die Korrektur­frist dauert drei Monate.

"Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten und SPB-Haus­ar­bei­ten" als Empfehlung des Prüfungs­aus­schusses für korrektes wissenschaftliches Arbeiten

Zulassungsvoraussetzungen

  • bestandene Zwischenprüfung
  • bestandene Leistungskontrolle aus einem dem SPB zuzuordnenden Hauptrechtsgebiet
  • bestandene Seminararbeit in einem beliebigen Schwerpunktbereich
  • Immatrikulation an EUV

Mit der Anmeldung zur Hausarbeit bestimmen Sie verbindlich Ihren gewählten SPB.

Für die Anfertigung einer SPB-Hausarbeit gilt:

Die/der Studierende sendet den eingescannten Seminarschein zusammen mit der Anfrage bzgl. der Ausstellung der Bescheinigung i.S.v. § 39 Abs. 5 Satz 2 SPO per E-Mail an das Prüfungsamt (Frau Fürst-Herfert: fuerst-herfert@europa-uni.de). Sie/er erhält dann von Frau Fürst-Herfert per E-Mail die Bestätigung, dass eine SPB-Hausarbeit angefertigt werden darf; diese leitet die/der Studierende wiederum an das Sekretariat der Aufgabenstellerin bzw. des Aufgabenstellers weiter. Die bei der Ausgabe des Themas einer SPB-Hausarbeit erforderliche Unterschrift der/s Studierenden wird durch eine entsprechende E-Mail-Bestätigung ersetzt.

Zuordnung der SPB zu den Hauptrechtsgebieten
(§ 38 Satz 3 SPO 2019 bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 2 PO-Bachelor 2019)
SPB 1 - Privat- und Wirtschaftsrecht
SPB 2 - Strafrecht
SPB 3 - Völkerrecht
SPB 4 - Staat und Verwaltung
SPB 5 - Europarecht
SPB 7 - Medienrecht
Leistungskontrolle im Zivilrecht
Leistungskontrolle im Strafrecht
Leistungskontrolle im Öffentlichen Recht
Leistungskontrolle im Öffentlichen Recht
Leistungskontrolle im Zivilrecht oder im Öffentlichen Recht
Leistungskontrolle im Zivilrecht oder im Öffentlichen Recht

Die Anmeldung zur Hausarbeit erfolgt gegenüber der Aufgabenstellerin bzw. dem Aufgabensteller durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.

Mündliche Prüfung

Die mündliche SPB-Prüfung, zu der Sie sich beim Prüfungsamt anmelden müssen, umfasst den Pflichtteil des gewählten SPB sowie die bei der Anmeldung angegebenen Lehrveranstaltungen. Sie dauert pro Kandidat 30 Minuten; Gruppenprüfungen sind möglich.

Zulassungsvoraussetzungen

  • bestandene Zwischenprüfung
  • bestandene Leistungskontrolle aus einem dem SPB zuzuordnenden Hauptrechtsgebiet
  • bestandene Seminararbeit in einem beliebigen Schwerpunktbereich
  • Immatrikulation an EUV
  • Hausarbeit mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) 
    (Gemäß der Änderungssatzung vom 29. Juni 2023 ist die Hausarbeit nicht mehr Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung) 
  • Vorlesungsabschlussklausur Europarecht mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte)
  • Nachweis über belegte Lehrveranstaltungen im SPB (14 SWS)
  • Nachweis von Schlüssel- und Zusatzqualifikationen

Mit der Anmeldung zur mündlichen Prüfung bestimmen Sie verbindlich Ihren gewählten SPB.

Aktuelle Prüfungstermine der Frühjahrs- bzw. Herbstkampagne

Wiederholung, Freiversuch und Notenverbesserung

Wer die Hausarbeit nicht bestanden hat, kann diese einmal mit einem neuen Thema wiederholen. Für den Wiederholungsversuch kann ein anderer SPB gewählt werden. Wer die mündliche Prüfung nicht bestanden hat, kann auch diese einmal wiederholen.

Wenn Sie die SPB-Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit ablegen (Freiversuch), gilt Folgendes: Bei Nichtbestehen gilt die SPB-Prüfung als nicht unternommen, d.h. Ihnen stehen noch der Normal- und der Wiederholungsversuch zur Verfügung. Bei Bestehen können Sie im selben SPB zur Notenverbesserung antreten.