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Beschlüsse des Prüfungsausschusses zur Auslegung der SPO in der Neufassung vom 23. Oktober 2019

Den Volltext der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung vom 23.10.2019 finden Sie unter Rechtsvorschriften.

Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Die §§, zu denen der Prüfungsausschuss Auslegungsbeschlüsse gefasst hat, sind blau unterlegt und entsprechend verlinkt.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 die grundsätzliche Fortgeltung/Übertragbarkeit der zur SPO 2016 gefassten Beschlüsse für die SPO 2019 beschlossen.

I.

Allgemeine Regelungen

  § 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Geltungsbereich
Inhalt und Ziel des rechtswissenschaftlichen Studiums
Regelstudienzeit und Beginn
Aufbau des Studiums
Lehrveranstaltungen, Studienverlauf und Formen des Lehrangebots

II.

Gemeinsame Bestimmungen für universitäre Prüfungen

  § 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11

§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
Begriffsbestimmungen
Prüfungsausschuss
Verfahren im Prüfungsausschuss
Prüfungsamt
Prüfer und Prüferinnen
Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Bewertung der Prüfungsleistungen
Ablieferung von Prüfungsleistungen, Versäumnis, Rücktritt
Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße
Nachträgliches Bekanntwerden von Mängeln im Zulassungs- oder Prüfungsverfahren
Nachteilsausgleich
Schwangerschaft und Elternzeit; Studierende mit Familienaufgaben

III.

Grundstudium und Zwischenprüfung

  § 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26
Zweck der Zwischenprüfung
Bestandteile der Zwischenprüfung
Verfahren
Bestehen der Zwischenprüfung
Wiederholung der Zwischenprüfungsleistungen
Anmeldung zu den Prüfungsleistungen
Bewertung der Prüfungsleistungen
Verpflichtende Studienfachberatung
Zeugnis

IV.

Hauptstudium und Bestimmungen für studienbegleitende Leistungskontrollen

  § 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
Inhalt des Hauptstudiums
Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
Leistungskontrollen
Durchführung und Anmeldung zu den Prüfungsleistungen
Teilnahmevoraussetzungen
Bestehen der Leistungskontrollen und Bewertung der Teilleistungen
Bekanntgabe der Ergebnisse

V.

Schwerpunktstudium und -prüfung

  § 34
§ 35
§ 36
§ 37
§ 38
§ 39
§ 40
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
§ 45
§ 46
§ 47
§ 48
§ 49
§ 50
§ 51
§ 52
§ 53
§ 54
Regelungsgegenstand
Dauer und Gliederung des Schwerpunktbereichsstudiums
Struktur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Prüfungsfächer
Bestimmung des Schwerpunktbereichs
Hausarbeit
Abgabe und Bewertung der Hausarbeit
Zulassung zur mündlichen Prüfung
Ablauf der mündlichen Prüfung
Inhalt und Bewertung der mündlichen Prüfung; Feststellung der Prüfungsgesamtnote
Verhinderung
Wiederholung, Freiversuch und Notenverbesserung
Einsicht in die Prüfungsakten
Sondervorschriften für den Schwerpunktbereich 6 (Polnisches Recht)
Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Vereinfachtes Prüfungsverfahren für Studierende mit polnischem Magistergrad
Prüfungsverfahren für Studierende ohne polnischen Magistergrad
Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 1 (Privat- und Wirtschaftsrecht)
Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 7 (Medienrecht)
Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 8 (Ausländisches und Internationales Recht
Zeugnis und Bescheid über das endgültige Nichtbestehen

VI.

Schlussbestimmungen

  § 55 In-Kraft-Treten
Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2)
Anlage 2 (zu § 37)
Anlage 3 (zu § 38 Satz 3)
- Studienverlaufsplan
- Schwerpunktbereiche und ihre Rechtsgebiete
- Zuordnung der Schwerpunktbereiche zu den Hauptrechtsgebieten
Anhang 1 (zu § 40 Abs. 2)
Anhang 2 (zu § 19 Abs. 4,
§ 30, 39 Abs. 3)
- Eidesstattliche Versicherung
- Erklärung über die selbstständige Abfassung einer Haus- oder Se­mi­nar­arbeit

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