Beschlüsse des Prüfungsausschusses zur Auslegung der SPO in der Neufassung vom 23. Oktober 2019
Den Volltext der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung vom 23.10.2019 finden Sie unter Rechtsvorschriften.
Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Die §§, zu denen der Prüfungsausschuss Auslegungsbeschlüsse gefasst hat, sind blau unterlegt und entsprechend verlinkt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 die grundsätzliche Fortgeltung/Übertragbarkeit der zur SPO 2016 gefassten Beschlüsse für die SPO 2019 beschlossen.
I. |
Allgemeine Regelungen |
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§ 1 § 2 § 3 § 4 § 5 |
Geltungsbereich Inhalt und Ziel des rechtswissenschaftlichen Studiums Regelstudienzeit und Beginn Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen, Studienverlauf und Formen des Lehrangebots |
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II. |
Gemeinsame Bestimmungen für universitäre Prüfungen |
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§ 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 |
Begriffsbestimmungen Prüfungsausschuss Verfahren im Prüfungsausschuss Prüfungsamt Prüfer und Prüferinnen Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten Bewertung der Prüfungsleistungen Ablieferung von Prüfungsleistungen, Versäumnis, Rücktritt Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße Nachträgliches Bekanntwerden von Mängeln im Zulassungs- oder Prüfungsverfahren Nachteilsausgleich Schwangerschaft und Elternzeit; Studierende mit Familienaufgaben |
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III. |
Grundstudium und Zwischenprüfung |
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§ 18 § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 § 26 |
Zweck der Zwischenprüfung Bestandteile der Zwischenprüfung Verfahren Bestehen der Zwischenprüfung Wiederholung der Zwischenprüfungsleistungen Anmeldung zu den Prüfungsleistungen Bewertung der Prüfungsleistungen Verpflichtende Studienfachberatung Zeugnis |
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IV. |
Hauptstudium und Bestimmungen für studienbegleitende Leistungskontrollen |
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§ 27 § 28 § 29 § 30 § 31 § 32 § 33 |
Inhalt des Hauptstudiums Schlüssel- und Zusatzqualifikationen Leistungskontrollen Durchführung und Anmeldung zu den Prüfungsleistungen Teilnahmevoraussetzungen Bestehen der Leistungskontrollen und Bewertung der Teilleistungen Bekanntgabe der Ergebnisse |
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V. |
Schwerpunktstudium und -prüfung |
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§ 34 § 35 § 36 § 37 § 38 § 39 § 40 § 41 § 42 § 43 § 44 § 45 § 46 § 47 § 48 § 49 § 50 § 51 § 52 § 53 § 54 |
Regelungsgegenstand Dauer und Gliederung des Schwerpunktbereichsstudiums Struktur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung Prüfungsfächer Bestimmung des Schwerpunktbereichs Hausarbeit Abgabe und Bewertung der Hausarbeit Zulassung zur mündlichen Prüfung Ablauf der mündlichen Prüfung Inhalt und Bewertung der mündlichen Prüfung; Feststellung der Prüfungsgesamtnote Verhinderung Wiederholung, Freiversuch und Notenverbesserung Einsicht in die Prüfungsakten Sondervorschriften für den Schwerpunktbereich 6 (Polnisches Recht) Lehrveranstaltungen und Prüfungen Vereinfachtes Prüfungsverfahren für Studierende mit polnischem Magistergrad Prüfungsverfahren für Studierende ohne polnischen Magistergrad Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 1 (Privat- und Wirtschaftsrecht) Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 7 (Medienrecht) Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 8 (Ausländisches und Internationales Recht Zeugnis und Bescheid über das endgültige Nichtbestehen |
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VI. |
Schlussbestimmungen |
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§ 55 | In-Kraft-Treten |
Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2) Anlage 2 (zu § 37) Anlage 3 (zu § 38 Satz 3) |
- Studienverlaufsplan - Schwerpunktbereiche und ihre Rechtsgebiete - Zuordnung der Schwerpunktbereiche zu den Hauptrechtsgebieten |
Anhang 1 (zu § 40 Abs. 2) Anhang 2 (zu § 19 Abs. 4, § 30, 39 Abs. 3) |
- Eidesstattliche Versicherung - Erklärung über die selbstständige Abfassung einer Haus- oder Seminararbeit |