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Anlage 1b: Modulkatalog für die Studienvariante Wirtschaft und Recht (B.Sc.)

Den kompletten Modulkatalog finden Sie auf der Website zum Studiengang.

An dieser Stelle und unter Informationen der Studiendekanin werden die Beschlüsse des Prüfungs­aus­schus­ses veröffentlicht, die dem besseren Verständnis der Regelungen des Modulkatalogs dienen und dessen Inhalt tangieren.

PA-Sitzung vom 17.01. 2018

Bei dem Wechsel von der FSO 2013 in die SSO 2017 werden die bereits absolvierten Modul­ver­an­stal­tun­gen anerkannt.

Die in der FSO 2013 nicht mehr vorgesehenen Modulveranstaltungen (Anlage 1) werden den neu gebildeten Modulgruppen zugeordnet und zwar in der Variante Recht und Wirtschaft den Modulgruppen 1 bis 3 als er­gän­zende Module und in der Variante Wirtschaft und Recht den jeweils thematisch in der Übersicht an­ge­ge­be­nen Modulgruppen 1 bis 3.

PA-Sitzung vom 19.05.2015

Studienvariante Recht und Wirtschaft: Wahlpflichtmodulgruppe 1 (Unternehmensrecht)

Modul 13: Absolvieren der Übung im Zivilrecht

  • Die Anmeldung erfolgt konkludent durch Teilnahme an mindestens einer der drei angebotenen Klausuren.
  • Ein Versuch i. S. v. § 25 Abs. 2 S. 1 ASPO besteht aus der gesamten Übung, das heißt allen drei während der Vorlesungszeit angebotenen Klausuren.
  • Innerhalb einer Übung können alle drei Klausuren mitgeschrieben werden. Eine Teilnahmepflicht für alle drei Klausuren besteht aber nicht.
  • Für den Modulabschluss wird bei Bestehen mehrerer Klausuren innerhalb eines Semesters die beste Note gewertet. Eine Notenverbesserung in einem der folgenden Semester ist nicht möglich.
  • Zum zeitlichen Umfang der Klausur stellt der Prüfungsausschuss fest, dass eine dreistündige Klausur gem. § 7a Abs. 5 S. 5 FSO nach Festlegung durch den/die modulverantwortliche/n Hochschullehrer/in möglich ist. Der Modulkatalog, der derzeit (versehentlich) 120 min ausweist, soll dahingehend an den für eine Übung im Zivilrecht üblichen Umfang von 180 min angepasst werden.

Modul 14b: Finanzwirtschaft und Rechnungslegung

Es wird einstimmig beschlossen, dass im Untermodul 14b nur Veranstaltungen von Dozierenden der Juristischen Fakultät belegt werden können. In der Studienvariante Recht und Wirtschaft im Untermodul 14b können demzufolge auch keine wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen zur Steuerlehre belegt werden. Als Ausnahme wird lediglich die steuerrechtliche Lehrveranstaltung des (auch) an der Juristischen Fakultät tätigen Honorarprofessor Cloer zum „Internationalen Steuerrecht“ zugelassen und ggf. weitere Veranstaltungen von Prof. Cloer, soweit sie spätestens zu Beginn eines jeden Semesters der Modulbeschreibung hinzugefügt wurden. Steuerrechtliche Lehrveranstaltungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können jedoch in der Modulgruppe „Wirtschaftswissenschaften –Vertiefung“ belegt werden.

Modul 14c: Medienwirtschaft

Das Modul wird immer ab dem 5. Fachsemester, also erstmals ab dem kommenden Wintersemester 2015/2016 angeboten. Im Wintersemester 2015/2016 (ff.) wird lediglich die reguläre Vorlesung „Einführung in das Medienrecht“ für das Untermodul 14 c angeboten, die mit einer Abschlussklausur endet. Im Sommersemester 2016 (ff.) werden die Veranstaltungen „Aktuelle Fragen des Medienrechts“, „Medienarbeitsrecht“ und „Medienwirkung“ auch für das Untermodul 14 c angeboten. In allen drei Veranstaltungen werden die Teilnehmer des Studiengangs Recht und Wirtschaft – wie alle anderen Teilnehmer – Vortrags- oder Präsentationsaufgaben zu erbringen haben, für die sie dann einen entsprechenden Seminarschein bekommen.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nehmen das aktuell gegenüber dem Modulplan noch eingeschränkte Angebot zustimmend zur Kenntnis, da diese Veranstaltungen für die Studierenden der höheren Fachsemester (4. bis 6. Fachsemester) bestimmt sind. Wahlmöglichkeiten in diesem Modul sind grundsätzlich gegeben.

Zu "Außerfachliche und überfachliche Qualifikationen":

PA-Sitzung vom 06.11.2017

Der Workshop "Einführung in die juristische Gutachtentechnik" ist nicht als Schlüsselqualifikation an­zu­er­ken­nen. Eine Anrechnung im Bereich außerfachliche und überfachliche Qualifikationen ist nicht möglich.

PA-Sitzung vom 20.01.2017

Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig die Vergabe von ECTS-Punkten im Bereich Schlüssel­qua­li­fi­ka­tio­nen durch die Umrechnung von SWS in ECTS-Punkte nach folgendem Muster:

  • 2 SWS = 30 h a 45 min = 3 ECTS
  • 1 SWS = 15 h a 45 min = 1,5 ECTS

PA-Sitzung vom 27.04.2017

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, ehrenamtliches Engagement zu würdigen und auf Antrag ECTS Credits im Bereich außerfachliche und überfachliche Quali­fi­ka­tionen zu vergeben.
Das Antragsformular finden Sie unter Anträge und Formulare für den Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirt­schaft und Recht.

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