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§ 7 Aufbau des Studiums (zu § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 6, § 5 Abs. 2 S. 2, § 7 Abs. 1 S. 1 ASPO)

(1) Der Studienumfang beträgt 180 ECTS-Credits.

(2) 1Den Studierenden steht es grundsätzlich frei, in welcher Reihenfolge sie die Studien- und Prüfungsleistungen ablegen. 2Die in den Modulbeschreibungen aufgeführten Angaben zum Turnus und ggf. bestehenden Zugangsvoraussetzungen der Module sind zu beachten. 3Der in Anlage 2 beigefügte unverbindliche Studienverlaufsplan gibt eine sinnvolle Gestaltung des Studiums beispielhaft vor.

(3) 1Der Bachelorstudiengang Recht und Politik gliedert sich inhaltlich in:

  • die juristische Grundlagenausbildung (15 ECTS-Credits)
  • die sozialwissenschaftliche Grundlagenausbildung (15 ECTS-Credits)
  • die Schwerpunktbildung (96 ECTS-Credits)
  • die außerfachlichen und überfachlichen Qualifikationen (42 ECTS-Credits) und
  • die Bachelorprüfung (Bachelorarbeit und mündliche Bachelorprüfung) (12 ECTS-Credits).

2Jedes Modul wird mit einer Modulnote abgeschlossen, die sich aus den erbrachten Leistungen in den besuchten Veranstaltungen des Moduls zusammensetzt. 3Es ist dabei darauf zu achten, dass die einzelnen Prüfungsbestandteile sich auf das Modulthema beziehen und einen nachvollziehbaren Gesamtzusammenhang bilden. 4Im Einzelnen sind die nachstehend aufgelisteten Module mit der Verteilung der ECTS-Credits und des Workloads obligatorische Bestandteile des Studiengangs:

>>> Übersicht in der Studien- und Prüfungsordnung

(4) 1Die Modulgruppe I legt wesentliche juristische und sozialwissenschaftliche Grundlagen. 2Im Modul I.1. Juristische Grundlagen mit insgesamt 15 ECTS-Credits sind folgende Veranstaltungen obligatorisch:

a. Grundkurs I Öffentliches Recht und Arbeitsgemeinschaft
b. zwei Grundlagenkurse der juristischen Ausbildung (wahlobligatorisch)

Zu § 7 Abs. 4 S. 2 lit. b (PA-Sitzung am 7.11.2018):

Die Vorlesung Allgemeine Staatslehre (Dozent Prof. Dr. Stefan Haack) wird als eine weitere Wahlpflichtveranstaltung dem Modul I.1 Rechtswissenschaftliche Grundlagen zugeordnet.

Hinweis:
In diesem Modul sind neben der Klausur zum Grundkurs I Öffentliches Recht (Pflicht) zwei der angebotenen rechtswissenschaftlichen Grundlagenveranstaltungen erfolgreich zu absolvieren.
Folgende Wahlpflichtveranstaltungen gehören zum Modul I.1: Römische Rechtsgeschichte, Europäische Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtliche Grundlagen der Europäischen Integration, Rechtsphilosophie, Allgemeine Staatslehre.

3Im Modul I.2. „Sozialwissenschaftliche Grundlagen“ mit insgesamt 15 ECTS-Credits sind folgende Veranstaltungen obligatorisch:

a. Recht und Politik im historischen Kontext (inkl. Tutorium)
b. Einführung in eine Methode in den Sozialwissenschaften (wahlobligatorisch)

(5) 1Die Modulgruppe II ist der inhaltliche Schwerpunkt des Studiums, der das Verhältnis von Recht und Politik in vier Bezugsrahmen untersucht: national, europäisch, international und transnational. 2Sie beinhaltet entsprechend 4 Module mit jeweils 15 ECTS-Credits:

3Im Modul II.1. „Recht und Politik im nationalen Kontext“ sind folgende Lehrveranstaltungen obligatorisch:

a. Grundkurs II Öffentliches Recht und Arbeitsgemeinschaft
b. (Vergleichende) Regierungslehre

4Im Modul II.2. „Recht und Politik im europäi-schen Kontext“ sind folgende Lehrveranstaltungen obligatorisch:

a. Europarecht
b. Regieren im EU-System

5Im Modul II.3. „Recht und Politik im internationalen Kontext“ sind folgende Lehrvernstaltungen obligatorisch:

a. Völkerrecht
b. Europäischer und universeller Menschenrechtsschutz
c. internationale Beziehungen

6Im Modul II.4. „Recht und Politik im transnationalen Kontext“ ist folgende Lehrveranstaltung obligatorisch:

Internationales Privatrecht (Grundlagen)

7Weitere Lehrveranstaltungen zum Themenfeld „Recht und Politik im transnationalen Kontext“, insbesondere Migration, Öffentlichkeit und Medien, können aus dem Lehrangebot in diesem Modul frei gewählt werden (wahlobligatorisch).

(6) 1Die Modulgruppe III bietet den Studierenden die Möglichkeit einer Spezialisierung in zwei der vier Schwerpunkte. 2Sie beinhaltet 2 Module mit jeweils 18 ECTS-Credits. 3Die Studierenden können frei aus dem Veranstaltungsangebot auswählen, wobei 18 ECTS-Credits in der Modulgruppe III insgesamt aus dem Lehrveranstaltungsangebot der Juristischen und 18 ECTS-Credits aus dem Angebot der Kulturwissenschaftlichen Fakultät gewählt werden müssen. 4Der Prüfungsausschuss kann einzelne Lehrveranstaltungen für fachübergreifend erklären, so dass zugehörige ECTS-Credits bei Bedarf als ECTS-Credits der anderen Fakultät gewertet werden.

(7) 1Die Modulgruppe IV „Fachliche und Überfachliche Qualifikationen“ umfasst 3 Module: 2 Fremdsprachenmodule mit je 12 ECTS-Credits sowie ein Praxismodul mit 18 ECTS-Credits.

2Modul IV.1. „1. Fremdsprache: Englisch“ hat die fremdsprachliche Ausbildung in Englisch mit dem Abschluss Unicert II bzw. B2 des europäischen Referenzrahmens gemäß Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung am Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in der jeweils geltenden Fassung zum Ziel.

3Modul IV.2. „2. Fremdsprache“ hat die fremdsprachliche Ausbildung in einer weiteren, frei wählbaren Fremdsprache mit dem Abschluss Unicert I bzw. B1 des europäischen Referenzrahmens gemäß Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung am Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in der jeweils geltenden Fassung zum Ziel.

4Studierende können in diesem Modul als Ersatz für die zweite Fremdsprache das Fachsprachenzertifikat in Englisch wählen mit dem Abschluss Unicert III bzw. C1 des europäischen Referenzrahmens gemäß Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdspra-henausbildung am Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in der jeweils geltenden Fassung.

5Für die Anerkennung äquivalenter Sprachabschlüsse ist der Prüfungsausschuss zuständig.

Zu § 7 Abs. 7 S. 5 und zu § 8 Abs. 8 S. 3 (PA-Sitzung am 13. 11.2019):
Hinweis: Die Anerkennung von auswärtigen Leistungen ist beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Recht und Politik unter Verwendung des Anerkennungsformulars zu beantragen.

6Modul IV.3. umfasst ein mindestens vierwöchiges Praktikum sowie Lehrveranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen bzw. weitere Wahlelemente aus dem Bereich praxisrelevanter Fertigkeiten, die auf die berufliche Praxis vorbereiten und der Förderung der Schlüsselkompetenzen dienen.

Zu § 7 Abs. 7 und zu § 8 Abs. 8 (PA-Sitzung am 13.11.2019):
Fehlende Fremdsprachennote im Modul IV.1 oder IV.2 bei Anerkennung auswärtiger Leistungen:
Auf das Vorliegen eines zweiten benoteten Fremdsprachennachweises kann im Falle der Anerkennung eines auswärtigen gleichwertigen unbenoteten Nachweises des geforderten Sprachniveaus verzichtet werden.

(8) Die Abschlussphase besteht aus der Bachelorarbeit sowie dem Abschlusskolloquium.

(9) 1Näheres zu den Lehrveranstaltungen, insbesondere zu den Lehrformen, Teilnahmevoraussetzungen, Art und Umfang der Leistungsnachweise zur Leistungserbringung, ist im Modulkatalog geregelt (siehe Anlage 1 zu dieser Studien- und Prüfungsordnung).

Zu § 7 Abs. 9 (PA-Sitzung am 14.11.2017):
Der Modulkatalog wird ohne Änderungen genehmigt.

(10) Die Zuordnung eines Moduls zu einer Modulgruppe und die zu einem Modul gehörigen Lehrveranstaltungen sind im Modulkatalog enthalten (siehe Anlage 1 zu dieser Studien- und Prüfungsordnung).

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