Professor*innen und Mitarbeiter*innen als Mentor*innen
Sie haben Fragen zu Ihrer Studiengestaltung, zur zeitlichen Planung oder der inhaltlichen Ausrichtung Ihres Studiums an der Juristischen Fakultät? Unsere Professorinnen und Professoren und ihre akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie in diesen Fragen gern als Ihr Mentor oder Ihre Mentorin.
Das Mentoring ist in § 20 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vorgesehen:
"Jede Studierende und jeder Studierende wird einer Mentorin oder einem Mentor zugeordnet, die sie oder ihn während ihres oder seines Studiums nach Bedarf insbesondere in der Studiengestaltung, bei der zeitlichen Planung und der inhaltlichen Ausrichtung ihres oder seines Studiums beratend unterstützt. Mentorinnen und Mentoren gehören dem Fachbereich der oder des Studierenden an; sie können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geeignete wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte oder Tutorinnen oder Tutoren sein. Die Zuordnung erfolgt innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums an der Hochschule."
In der Regel werden Sie zu Beginn des Studiums per Email darüber informiert, wer Ihr Mentor oder Ihre Mentorin ist. Sie können bei Bedarf auch bei der Dekanatssekretärin, Frau Kotlow, erfragen, wem Sie zugeordnet wurden.
Für Fragen im Zusammenhang mit Prüfungen, zur Auslegung der Studien- und Prüfungsordnungen sowie für die Beratung zu Anträgen auf Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen, auf Fristverlängerungen oder Nachteilsausgleich etc. sind allerdings die Studienfachberaterinnen zuständige Ansprechpartnerinnen.