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Master of Compliance & Integrity Management


Zulassung & Kosten

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Der erste Durchgang des MACIM-Studiengangs ist im Wintersemester 2023 / 2024 erfolgreich gestartet.
Das Studium kann wieder zum Wintersemester 2024 / 2025 aufgenommen werden. Hier finden Sie die wichtigsten Termine:

  • Für den 2. Durchgang stehen 20 Studienplätze zur Verfügung; entscheidend ist der Eingang der Bewerbungen von Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
  • Bewerbungsfristen für das WS 24/25: 01.04.2024 - 15.09.2024
  • Bitte reichen Sie die Unterlagen in PDF-Kopien ausschließlich per Email ein. Die Bewerbungsmappe sollte umfassen:
    • Anschreiben inkl. Motivation für den Studiengang
    • Aktueller Lebenslauf
    • Zeugnisse (Bachelor, Diplom, Staatsexamen, ggf. Hochschulreife etc.)
    • Nachweise über die Berufserfahrung
  • Die Bewerbungsunterlagen sind zu richten an: macim@europa-uni.de
  • Immatrikulationsfristen für erfolgreiche Bewerbende (Einschreibung an der Universität): 1.6.2024-15.10.2024
  • Gebühren: Die Studiengebühr beträgt 13.000 € zzgl. Semesterbeitrag (ca. 140 €). In besonderen Ausnahmefällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Sollten eine Finanzierung über ein Unternehmen erfolgen, so bitten wir um Kontakt vor der Bewerbung, um die Modalitäten abzustimmen. Weitere Einzelheiten können der Gebührenordnung entnommen werden.

Die geplanten Termine für das Winter- und Sommersemester können Sie hier einsehen: Kalender 2023/24 – Termine für den 2. Durchgang mit Beginn im WS 24/25 wird an der Stelle im Sommer 2024 bekannt gegeben.


Zulassungsvoraussetzungen

Der Masterstudiengang „Compliance & Integrity Management“ ist als ein berufsbegleitender und weiterbildender Studiengang konzipiert. Die Zulassung zum Masterstudiengang „MACIM“ setzt grundsätzlich (1) den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen) mit mind. 240 ECTS-Punkten
und (2) eine mind. einjährige einschlägige Berufserfahrung voraus. Fehlt der erste berufsqualifizierende Abschluss oder weist er weniger als 240 ECTS-Punkte auf, so kann die Zulassung beim Bestehen der Eingangsprüfung (dazu mehr unten) erfolgen.


Eingangsprüfung

  • Eingangsprüfung: Die Eingangsprüfung wird benötigt, wenn entweder der erste berufsqualifizierende Abschluss fehlt oder dieser weniger als 240 ECTS-Punkte aufweist. Je nach Voraussetzung kann sie aus einem schriftlichen, einem mündlichen oder aus beiden Teilen bestehen (siehe Übersicht unten). Die schriftliche Eingangsprüfung wird in Form eines Essays im Umfang von 18.000 Zeichen abgelegt. Die Themen werden von der Prüfungskommission vergeben, die Bearbeitungsfrist beträgt 2 Wochen. Der mündliche Teil der Eingangsprüfung dauert 30 Min. und basiert auf dem Essay oder (wenn kein Essay geschrieben wird) auf vorhin bestimmten Themenbereichen. Welche Fristen gelten?

Die Nachfolgende Übersicht bietet einen Überblick darüber, ob und welche Eingangsprüfung nötig ist:

Zulassung1 (2)

Der Zugang und die Zulassung richten sich im Übrigen nach der Rahmenordnung für Zugang und Zulassung zum Studium an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Die Studierendenzahl ist in jeder Ausgabe des Studiums auf 20 Personen beschränkt, um die entsprechende Qualität der Lehre in einer Kleingruppe sicherzustellen.