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Master
Europäisches Wirtschaftsrecht (LL.M.)

Lehrprogramm ab WS 19/20

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Lehrinhalten, Ausbildungszielen und Gegenständen der einzelnen Module sowie die Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten und die jeweilige Prüfungsform.

Lehrinhalte und -formen

  • Vorlesung "Europäischer Binnenmarkt und Grundfreiheiten des AEUV"
  • Vorlesung "EU-Grundrechte"

Ausbildungsziele und Gegenstand der Modulteile

Kognitives Erlernen inhaltlich-fachlichen Wissens über die Funktionsweise und Reichweite der grundfreiheitlichen Kernbestandteile der EU-Wirtschaftsverfassung und der Unionsgrundrechte.

Die Vorlesung „Europäischer Binnenmarkt und Grundfreiheiten des AEUV“ geht im Anschluss an eine Darstellung des EU-wirtschaftsverfassungsrechtlichen Rahmens vertiefend auf die Warenverkehrsfreiheit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungs- und die Dienstleistungs- sowie die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit einschließlich ihrer jeweiligen Besonderheiten ein. Erörtert wird auch das Verhältnis der Grundfreiheiten zum Allg. Diskriminierungsverbot, zur Unionsbürgerschaft und zum Allg. Freizügigkeitsrecht sowie zu weiteren Normen des Primär- und Sekundärrechts und zu den Unionsgrundrechten. Behandelt wird ebenfalls die Frage der unmittelbaren Drittwirkung der Grundfreiheiten und die Bedeutung mitgliedstaatlicher Schutzpflichten. Die Vorlesung untersucht auch die fortschreitende Konvergenz der Grundfreiheiten sowie Fragen bzgl. der räumlichen Erweiterung des Binnenmarkts im Verhältnis zu Drittstaaten.

Die Vorlesung „EU-Grundrechte“ geht zunächst auf die Entwicklung der EU-Grundrechte und sodann auf das Zusammenspiel grundrechtlicher Normen der EU, der EMRK und der nationalen Rechtsordnungen (insbesondere des GG) ein, bevor die EU-Grundrechte nach Rang, Art und Funktion eingeordnet werden. Im Anschluss wird der Kreis der Grund-rechtsberechtigten und -verpflichteten dargestellt, bevor die Schutzbereiche und die Schrankensystematik verschiedenster Unionsgrundrechte behandelt werden; den sog. Wirtschaftsgrundrechten der EU (Art. 15-17 GRC) wird dabei der größte Raum gegeben. Abschließend werden die bedeutsamsten Justiz- und Verfahrensgrundrechte sowie die gerichtliche Durchsetzung der Grundrechte behandelt.

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten, Prüfungsform

Bestehen einer 4-stündigen schriftlichen Modulklausur, die auch aus zwei jeweils 2-stündigen schriftlichen Klausuren zu beiden Vorlesungen bestehen kann

Credit Points

9

Arbeitsaufwand insg.

  • Präsenz
  • Selbststudium

270 Std

  • 60 Std.
  • 210 Std.

Lehrinhalte und -formen

  • Vorlesung "Europäisches Kartellrecht"
  • Vorlesung "Europäisches Beihilfenrecht"

Ausbildungsziele und Gegenstand der Modulteile

Kognitives Erlernen inhaltlich-fachlichen Wissens über die materiell-rechtlichen Kernbestimmungen des EU-Kartell- und des EU-Beihilfenrechts.

Die Vorlesung „Europäisches Kartellrecht“ behandelt, ausgehend von den (ökonomischen) Grundlagen funktionsfähiger Märkte, die drei Säulen des EU-Wettbewerbsrechts: Kartellverbot (Art. 101 AEUV), Missbrauchsverbot (Art. 102 AEUV) und Fusionskontrolle (FKVO). Im Hinblick auf das Kartellverbot geht die Vorlesung ausführlich auf alle Tatbestandsmerkmale des Art. 101 AEUV ein, insb. auf die unterschiedliche Behandlung horizontaler und vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen und auf die verschiedenen Möglichkeiten der Freistellung vom Kartellverbot durch Gruppenfreistellungen (GVO) und Einzelfreistellung (Art. 101 Abs. 3 AEUV). Bei der Erläuterung des Missbrauchsverbots (Art. 102 AEUV) stehen die Ermittlung der marktbeherrschenden Stellung, einschließlich der komplexen Methoden zur Marktabgrenzung, und die Identifikation der Missbrauchsfälle im Vordergrund. Angerissen wird auch das in der Fusionskontrollverordnung verankerte Recht der Fusionskontrolle, vor allem die Frage, was unter einer wesentlichen Beschränkung des wirksamen Wettbewerbs zu verstehen ist. Kartellverfahrensrechtliche Fragen sind nur am Rande Gegenstand der Vorlesung; sie werden in der Vorlesung „Europäisches Wettbewerbsverfahrensrecht“ (Wahlpflichtmodul) behandelt.

Die Vorlesung „Europäisches Beihilfenrecht“ vermittelt im Anschluss an eine das Beihilfenrecht in den Gesamtkontext des EU-Wettbewerbsrechts einordnende Einführung umfangreiche Kenntnisse hinsichtlich des Verbotstatbestandes aus Art. 107 I AEUV einschl. der Besonderheiten in Spezialbereichen (wie Kapitalzuführungen, Privatisierungen, Daseinsvorsorge) und daran anschließend der Legalausnahme- und Ermessenstatbestände der Art. 107 II, III AEUV und begleitender sekundär- und tertiärrechtlicher Regelungen und einschlägiger Leitlinien etc. nebst der zu beachtenden Rechtsprechung des Unionsrichters. Hinsichtlich der Ausnahmetatbestände wird detailliert auf Besonderheiten, bspw. hinsichtlich Regionalbeihilfen, Umweltschutzbeihilfen und dergleichen, eingegangen. Ein Überblick über das Beihilfenverfahren sowie in Bezug auf Rechtsschutzfragen (vertiefend behandelt in der Vorlesung „Europäisches Wettbewerbsverfahrensrecht“ des Wahlpflichtmoduls) runden die Vorlesung ab.

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten, Prüfungsform

Bestehen einer 4-stündigen schriftlichen Modulklausur, die auch aus zwei jeweils 2-stündigen schriftlichen Klausuren zu beiden Vorlesungen bestehen kann

Credit Points

9

Arbeitsaufwand insgs.

  • Präsenz
  • Selbststudium

270 Std.

  • 60 Std.
  • 210 Std.

Lehrinhalte und -formen

  • Vorlesung "Europäisches Privatrecht"
  • Vorlesung "Europäisches Internationales Privatrecht"

Ausbildungsziele und Gegenstand der Modulteile

Kognitives Erlernen inhaltlich-fachlichen Wissens über die Strukturen und Kernbestandteile des Europäischen Privatrechts sowie des Europäischen Internationalen Privatrechts.

Die Vorlesung „Europäisches Privatrecht“ behandelt die Genese und Mechanismen der Europäisierung des (deutschen) Privatrechts. Ausgehend von unionalen Gesetzgebungskompetenzen für die (Mit-)Gestaltung nationalen Privatrechts werden schwerpunktmäßig Einwirkungen im Bereich des Unternehmer- und Verbraucherrechts analysiert, auch hinsichtlich besonderer Vertriebsformen wie Fernabsatz und Außergeschäftsraumverträgen. Dies umfasst insbesondere auch die Auseinandersetzung mit dem Instrument unionaler Richtlinienbestimmungen und deren Auswirkungen auf und für das nationale Recht. Im Anschluss widmet sie sich den praktisch relevanten Bereichen des Widerrufsrechts, der AGB-Inhaltskontrolle, dem Anti-Diskriminierungsrecht, europäischen Aspekten des Deliktsrechts sowie dem Reiserecht und wendet sich in einem Exkurs auch dem europäischen Handels- und Gesellschaftsrecht zu, bevor ein Ausblick zu Fragen der Zukunft des EU-Privatrechts bezüglich eines möglichen europäischen Zivilgesetzbuchs unternommen wird.

Im Rahmen der Vorlesung „Europäisches Internationales Privatrecht“ sollen die Studierenden Kenntnisse von Grundfragen des Internationalen Privatrechts (IPR) – der sog. Allgemeinen Lehren – aber auch ausgewählter besonderer Anknüpfungen erwerben. Nach einer allgemeinen Einführung in das Kollisionsrecht, der Entfaltung terminologischer Besonderheiten und seiner Abgrenzung gegen andere Gebiete (u.a. Völkerrecht, Internationales Einheitsrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht) werden die Studierenden mit folgenden Themen vertraut gemacht: Die kollisionsrechtliche Anknüpfung als solche (Allgemeiner Teil des IPR) bildet den Grundstein der Vorlesung. Anschließend wird insbesondere die Europäisierung des IPR dargestellt und die Stellung und Funktionsweise des Kollisionsrechts in der Unionsrechtsordnung erörtert, namentlich im Lichte der Grundfreiheiten. Jeweils in ihren Grundzügen vorgestellt werden sodann das Verordnungs-IPR der Union, namentlich und schwerpunktmäßig das Internationale Schuldvertragsrecht (Rom I-VO) und das IPR der außervertraglichen Schuldverhältnisse (Rom II-VO), ferner praxisrelevante Themen und Fragen des Europäischen Internationalen Familien- und Erbrechts. Auf der Grundlage der ausgewählten Themen sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, aktuelle Fragen und Probleme kollisionsrechtlich bewerten zu können und die Europäisierung des Internationalen Privatrechts zu verstehen und zu verorten. Die Studierenden sollen mit praxisrelevanten Anforderungen des grenzüberschreitenden Privatrechtsverkehrs vertraut werden.

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten, Prüfungsform

Bestehen einer 4-stündigen schriftlichen Modulklausur, die auch aus zwei jeweils 2-stündigen schriftlichen Klausuren zu beiden Vorlesungen bestehen kann

Credit Points

9

Arbeitsaufwand insg.

  • Präsenz
  • Selbststudium

270 Std.

  • 60 Std.
  • 210 Std.

Lehrinhalte und -formen

  • Vorlesung "Wirtschaftsvölkerrecht"
  • Vorlesung "EU-Außenwirtschaftsrecht"

Ausbildungsziele und Gegenstand der Modulteile

Kognitives Erlernen inhaltlich-fachlichen Wissens über die Strukturen und Kernbestandteile der WTO-Rechtsordnung und des EU-Außenwirtschaftsrechts.

Die Vorlesung „Wirtschaftsvölkerrecht“ widmet sich im Anschluss an eine Einführung, die auch völkerrechtliche Grundlagen und -begriffe ins Gedächtnis ruft, den theoretischen Grundlagen des Außenhandels und der Handelspolitik, bevor im Hauptteil Grundlagen, Entwicklungslinien und Strukturen des Welthandelssystems nachgezeichnet werden. Schwerpunkt bildet das Recht der WTO, das in seinen Grundzügen und Besonderheiten im Hinblick auf Warenhandel (GATT, SPS, TBT und handelspolitische Schutzinstrumente wie Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen), Dienstleistungshandel (GATS) sowie handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS) entfaltet wird. Im Anschluss werden Grundlagen des internationalen Investitions(schutz)rechts vermittelt, dies sowohl in materieller Hinsicht (betreffend den Schutzumfang, den Enteignungsbegriff und Schutzstandards) als auch im Hinblick auf Streitbeilegungsmechanismen. An einen Exkurs ins internationale Währungs- und Finanzrecht, der die Entwicklung der internationalen Währungsordnung ab 1945, das System des Internationalen Währungsfonds sowie Stellung und Funktion der Weltbank und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich umfasst, schließt sich ein Annex zum Entwicklungsvölkerrecht an.

Die Veranstaltung zum „EU-Außenwirtschaftsrecht“ widmet sich im Anschluss an eine einführende Darstellung des Systems und der Grundbegriffe der im fünften Teil des AEUV verorteten Regeln über das auswärtige Handeln der Union i.d.R. in Form von ausführlichen Referaten ausgewählten Themenbereichen der vertraglichen sowie der autonomen Handelspolitik der EU. Diese umfassen bspw. die Beziehungen der EU zur Schweiz, die Besonderheiten des EWR, das mitteleuropäische Freihandelsabkommen CEFTA und die Assoziationsverhältnisse zwischen der EU und verschiedenen Staaten des westlichen Balkans, die Energiegemeinschaft, die Europäische Nachbarschaftspolitik, vertragliche Beziehungen zwischen der EU und zentralasiatischen Staaten, die Partnerschaft zu Russland, die Eurasische Wirtschaftsunion sowie die Beziehungen zwischen der EU und Afrika, Indien und Südostasien sowie zwischen der EU und Nord-, Mittel- und Südamerika. Sodann werden das außenwirtschaftliche Zollregime der Union und im Anschluss daran verschiedene Teilbereiche und –aspekte der autonomen Handelspolitik angesprochen, etwa das Aus- sowie das Einfuhrregime der EU, das Antidumping- und das Antisubventionsrecht, die Handelshemmnisverordnung und Wirtschaftssanktionen.

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten, Prüfungsform

Bestehen einer 4-stündigen Modulprüfung, die auch aus zwei jeweils 2-stündigen schriftlichen Klausuren zu beiden Vorlesungen oder aus einer 2-stündigen Klausur (Wirtschaftsvölkerrecht) und einem Referat mit anschließender Frage- und Diskussionsrunde (EU-Außenwirtschaftsrecht) bestehen kann

Credit Points

9

Arbeitsaufwand insg.

  • Präsenz
  • Selbststudium

270 Std.

  • 60 Std.
  • 210 Std.

Lehrinhalte und -formen

  • Vorlesung "Europäisches Wettbewerbsverfahrensrecht"
  • Vorlesung "Europäisches Lauterkeits- und Markenrecht"
  • Vorlesung "EU-Prozessrecht"
  • Vorlesung "Europäisches Arbeitsrecht"
  • Vorlesung "Europäisches (Wirtschafts-)Strafrecht
  • Vorlesung "Europäisches Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht"

Von diesen sechs Wahlpflichtveranstaltungen müssen die Studiengangsteilnehmer/innen insg. drei belegen; die Auswahl der drei Veranstaltungen ist frei

Ausbildungsziele und Gegenstand der Modulteile

Kognitives Erlernen inhaltlich-fachlichen Wissens über die Strukturen und Kernbestandteile dreier der o.g. Rechtsgebiete.

In der Vorlesung „Europäisches Wettbewerbsverfahrensrecht“ werden, aufbauend auf und ergänzend zu den vornehmlich materiell-rechtlich angelegten Vorlesungen „Europäisches Kartellrecht“ und „Europäisches Beihilfenrecht“ (beide Basispflichtmodul „Europäisches Wettbewerbsrecht“), vertiefte Kenntnisse des EU-Kartellverfahrensrechts (einschließlich Fragen behördlicher Ermittlungsbefugnisse und deren grundrechtlicher Relevanz, des Geldbußenregimes der EU-Kommission, diverser Rechtsschutzfragen und des Verhältnisses zwischen behördlicher Rechtsdurchsetzung und dem sog. „private enforcement“), des Verfahrensrechts der EU-Fusionskontrolle, der sich aus Art. 106 AEUV ergebenden Besonderheiten und des EU-Beihilfenverfahrensrechts (insbesondere unter Differenzierung zwischen angemeldeten, rechtswidrigen, missbräuchlich angewandten Beihilfen sowie bestehenden Beihilfenregelungen) vermittelt. Illustriert werden die vielfältigen Problem- und Fragestellungen anhand zahlreicher Beispiele aus der Rechtsprechung insbesondere der Unionsgerichte und der Kommissionspraxis.

Die Vorlesung „Europäisches Lauterkeits- und Markenrecht“ vermittelt eine Einführung in die Struktur des Marken- und Wettbewerbsrecht als Bestandteil einerseits des Immaterialgüterrechts und andererseits der Europäischen Wirtschaftsordnung. Sie geht im ersten Teil auf das Markenrecht, insbesondere im Europäischen Kontext, ein und erläutert im Anschluss an eine Einführung den Begriff, die Entstehung und die verschiedenen Funktionen und Erscheinungsformen von Marken. Sodann wird unter Zuhilfenahme zahlreicher Praxisbeispiele auf Schutzhindernisse, Inhalte des entstandenen Markenrechts, auf die möglichen Rechtsfolgen von Markenverletzungen und auf die Schranken des Markenrechts eingegangen. Im zweiten Teil widmet sich die Vorlesung einführend dem Schutzzweck und der systematischen Stellung des Lauterkeitsrechts in der Europäischen Rechtsordnung sowie Grundbegriffen und dem lauterkeitsrechtlichen Rechtsschutzsystem, bevor vertiefend und anhand von Beispielen aus der Praxis auf irreführende sowie aggressive und belästigende Geschäftspraktiken, vergleichende Werbung und Fragen des Mitbewerberschutzes eingegangen wird. Beide Vorlesungsteile werden auch mit ihren Verzahnungen ineinander sowie in andere Bereiche des Unionsrechts und in ihren Querverbindungen in nationale Rechtsordnungen dargestellt.

Die Vorlesung „EU-Prozessrecht“ widmet sich im Anschluss an eine einführende Darstellung von System und Organisation der Unionsgerichtsbarkeit und der unionsverfassungsrechtlichen Gebote effektiven Rechtsschutzes unter Zuhilfenahme von Fallbeispielen ausführlich dem Vertragsverletzungsverfahren (einschließlich der Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Aufsichts- und Staatenklage), dem Vorabentscheidungsverfahren nebst der Verbindungen in das deutsche Prozess- und Verfassungsrecht, der Nichtigkeitsklage mit ihren verschiedenen Unterarten und Besonderheiten, der Untätigkeitsklage sowie ergänzend und abschließend auch den Rechtsmitteln des einstweiligen Rechtsschutzes und Schadenersatzklagen wegen außervertraglicher Haftung der EU.

Die Vorlesung „Europäisches Arbeitsrecht“ behandelt das Arbeitsrecht der Europäischen Union. Sie stellt dabei zunächst den kompetenzrechtlichen Rahmen im Einzelnen vor, wobei Art. 151 ff. AEUV im Mittelpunkt stehen und insbesondere auch auf das besondere Rechtsetzungsverfahren der Art. 154, 155, 153 Abs. 2 AEUV eingegangen wird. Das Arbeitsrecht der Europäischen Union wird im Übrigen so breit wie möglich behandelt, wobei allerdings die sozialen Grundrechte lediglich im Kontext der Frage von Richtlinienwirkungen eine Rolle spielen. Gegenstand der Vorlesung sind deshalb schwerpunktmäßig die Rechtsfragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrechts; aus dem Sekundärrecht werden sowohl die individual- als auch die kollektivarbeitsrechtlichen Richtlinien behandelt, wobei die Problemanalyse Querschnittsfragen des Arbeitnehmerbegriffs, des Diskriminierungsschutzes sowie der Richtlinienwirkungen in besonderer Weise sichtbar macht. Mit einem Abschnitt zur grenzüberschreitenden Erwerbsarbeit behandelt die Vorlesung auch die Schnittstellen zum Kollisionsrecht.

Die Vorlesung „Europäisches (Wirtschafts-)Strafrecht“ vermittelt vertiefte Kenntnisse der Kompetenzen der Europäischen Union im dynamischen Bereich des europäischen Straf- und Strafprozessrechts. Da die materielle Strafrechtsharmonisierung primär im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts stattfindet, stellt dies den Schwerpunkt dar. So erfolgt etwa eine Auseinandersetzung mit Straftaten zu Lasten der finanziellen Interessen der Union und der Strafbarkeit von Unternehmen. Des Weiteren beschäftigt sich die Vorlesung mit der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der Union. Schwerpunktmäßig werden das europäische Doppelverfolgungsverbot, der Europäische Haftbefehl und die Europäische Staatsanwaltschaft behandelt. Darüber hinaus werden die Einflüsse der EMRK auf das Strafrecht und Strafprozessrecht diskutiert.

Die Vorlesung „Europäisches Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht“ behandelt im ersten Teil das (Menschen)Recht auf Nahrung auf globaler und europäischer Ebene. Danach wird die Gemeinsame Agrarpolitik als erster vergemeinschafteter Bereich der EU thematisiert. Dazu gehören das Agrarwettbewerbsrecht, Agrarbeihilfenrecht und das Agrarumweltrecht. Das europäische Ernährungswirtschaftsrecht befasst sich mit der Lebensmittelsicherheit (rechtliche Bewertung von Lebensmittelskandalen – auch in globaler und europäischer Perspektive), Lebensmittelkennzeichnung (u.a. Health Claims, geografische Herkunftsangaben), Novel Food, Grüne Gentechnik und Ökolandbau. Aspekte der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit und des Verbraucherschutzes komplettieren die Vorlesung.

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten, Prüfungsform

Bestehen von drei Leistungskontrollen zu den jeweils ausgewählten Vor-lesungen. Diese Leistungskontrollen bestehen grundsätzlich aus 1,5- bis 2-stündigen schriftlichen Klausuren. Im Fach Europäisches (Wirtschafts-) Strafrecht findet anstelle einer Klausur eine mündliche Prüfung statt. Im Fach Europäisches Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht findet anstelle einer Klausur eine mündliche Prüfung mit Vorträgen und Fragen statt.

Credit Points

9

Arbeitsaufwand insg.

  • Präsenz
  • Selbststudium

270 Std.

  • 90 Std.
  • 180 Std.