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Master
Europäisches Wirtschaftsrecht (LL.M.)

Bewerbung/Ablauf/Zeugnis

 

Fristen

  1. aktuelle Fristen zur Einschreibung in den Master "Europäisches Wirtschaftsrecht" finden Sie unter Bewerbung & Einschreibung.
  2. Einschreibungen erfolgen generell über unser Online-Portal viaCampus.
  3. Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss informieren sich bitte zunächst in der Abteilung für internationale Angelegenheiten.
  4. Der Masterstudiengang kann auch in Teilzeit absolviert werden. ⇒ weitere Informationen zum Teilzeitstudium

Bewerbungsunterlagen

Für die Zulassung bzw. den Zugang zum Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" müssen die Bewerber/innen den Nachweis über die Erfüllung folgender Anforderungen erbringen:

  1. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften an einer deutschen oder ausländischen Hochschule grundsätzlich im Umfang von 240 ECTS-Punkten; alternativ können Hochschulabschlüsse in anderen Fächern als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie die für die erfolgreiche Teilnahme an dem Masterstudiengang erforderlichen Kenntnisse vermitteln und rechtswissenschaftliche Bezüge aufweise (s. § 3 der Zugangs- und Zulassungsordnung des Studienganges).
  2. Hinreichende Kenntnisse im Europarecht, die sich auf die Grundlagen des materiellen und institutionellen Rechts der Europäischen Union beziehen. Erforderlich ist der Nachweis der Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen, des zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führenden Studienganges, im Umfang von min. 6 ECTS oder 4 Semesterwochenstunden (SWS).

  3. Eine schriftliche Bestätigung des Studiengangleiters über das Vorliegen der festgelegten Zugangsvoraussetzungen.
    Dazu senden Sie bitte per E-Mail (eu-wirtschaftsrecht@europa-uni.de) die unter 1. und 2. genannten Unterlagen vor der Einschreibung bei ViaCampus an die Studiengangleitung. Zur Zusendung der Bestätigung teilen Sie der Studiengangsleitung auch Ihre Postanschrift mit.

HINWEIS: Studieninteressierten mit einem Hochschulabschluss mit weniger als 240 ECTS wird das Aufbaustudium "Recht der Wirtschaft" empfohlen um die fehlenden ECTS zu erlangen.
 
Diese Informationen sind zur besseren Übersicht verkürzt dargestellt. Zur näheren Information lesen Sie bitte die Studiengangsspezifische Ordnung für den Zugang und die Zulassung zum Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht".

Gebühren

Der Master-Studiengang „Europäisches Wirtschaftsrecht“ ist gebührenfrei, d.h., dass ausschließlich ein Semesterbeitrag (keine Studiengebühren!) erhoben wird.

Ablauf des Studiums

Die Regelstudienzeit umfasst im Master-Studiengang „Europäisches Wirtschaftsrecht“ zwei Semester. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester (Anfang Oktober), in dem die Studierenden im Umfang von 16 Semesterwochenstunden (SWS) an den obligatorischen Lehrveranstaltungen der vier Basispflichtmodule teilnehmen. Im zweiten Semester nehmen sie im Umfang von 6 SWS an den Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtmodul teil. Zu jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der in der Regel durch eine zwei- bis vierstündige Klausur erbracht wird. Dies wird verpflichtend im Modulkatalog angegeben.

Parallel zum Lehrprogramm fertigen die Teilnehmer im zweiten Semester ihre Masterarbeit an. Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt nach erfolgreichem Abschluss aller Basispflichtmodule. Das Thema der Masterarbeit kann in Abstimmung mit dem Studiengangsleiter von jedem der im Rahmen des Studienganges zum Einsatz kommenden Hochschullehrer oder Dozenten ausgegeben und betreut werden. Die Masterarbeit dient dem Nachweis, dass der Kandidat im Europäischen Wirtschaftsrecht selbstständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen kann. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt in der Regel 12 Wochen. Die Masterarbeit ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Im Einverständnis mit dem Betreuer kann die Masterarbeit aber auch in englischer Sprache abgefasst werden.
 LeistungSWSECTSWorkload
-Std.
Studiengang   22 60 1800
Wintersemester Basispflichtmodule 16 36 1080
Sommersemester Wahlpflichtmodule
Masterarbeit
6 9
15
270
450

Zeugnis und Masterurkunde

Über die Leistungen in den Basis- und Wahlpflichtmodulen sowie über das Ergebnis der Masterarbeit wird auf Antrag ein Zeugnis ausgestellt, das neben den Benotungen der jeweiligen Prüfungsleistungen eine Gesamtnote enthält. Diese Gesamtnote bestimmt sich aus dem Durchschnitt der einfach gewichteten Noten der Basis- und Wahlpflichtmodule und der doppelt gewichteten Note der Masterarbeit. Mit dem Zeugnis wird dem erfolgreichen Absolventen zugleich ein Diploma Supplement sowie eine Urkunde ausgehändigt, mit der die Verleihung des akademischen Grades eines „Master des Europäischen Wirtschaftsrechts (LL.M.)“ beurkundet wird.

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