Bewerbung u. Fristen

Fristen
- aktuelle Fristen zur Einschreibung in den Master "Europäisches Wirtschaftsrecht" finden Sie unter Bewerbung & Einschreibung.
- Einschreibungen erfolgen generell über unser Online-Portal viaCampus.
- Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss informieren sich bitte zunächst in der Abteilung für internationale Angelegenheiten.
- Der Masterstudiengang kann auch in Teilzeit absolviert werden. ⇒ weitere Informationen zum Teilzeitstudium
Bewerbungsunterlagen
Für die Zulassung bzw. den Zugang zum Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" müssen die Bewerber/innen den Nachweis über die Erfüllung folgender Anforderungen erbringen:
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften an einer deutschen oder ausländischen Hochschule grundsätzlich im Umfang von 8 Semestern oder 240 ECTS-Punkten; alternativ können Hochschulabschlüsse in anderen Fächern als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie die für die erfolgreiche Teilnahme an dem Masterstudiengang erforderlichen Kenntnisse vermitteln und rechtswissenschaftliche Bezüge aufweise (s. § 3 der Zugangs- und Zulassungsordnung des Studienganges).
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Hinreichende Kenntnisse im Europarecht, die sich auf die Grundlagen des materiellen und institutionellen Rechts der Europäischen Union beziehen. Erforderlich ist der Nachweis der Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen, des zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führenden Studienganges, im Umfang von min. 6 ECTS oder 4 Semesterwochenstunden (SWS).
- Eine schriftliche Bestätigung des Studiengangleiters über das Vorliegen der festgelegten Zugangsvoraussetzungen.
Dazu senden Sie bitte per E-Mail (eu-wirtschaftsrecht@europa-uni.de) die unter 1. und 2. genannten Unterlagen vor der Einschreibung bei ViaCampus an die Studiengangleitung. Zur Zusendung der Bestätigung teilen Sie der Studiengangsleitung auch Ihre Postanschrift mit.
Gebühren
Der Master-Studiengang „Europäisches Wirtschaftsrecht“ ist gebührenfrei, d.h., dass ausschließlich ein Semesterbeitrag (keine Studiengebühren!) erhoben wird.