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Infos zum deutsch-polnischen Studium - 2016

2016
Dezember > Prüfungsausschuss für den Studiengang "Magister des Rechts" - Beschluss in der Sitzung am 7.12.2016:

Die Anerkennung der während eines Auslandssemesters erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist nur dann möglich, wenn die erworbenen ECTS-Credits mindestens den nach der jeweiligen SPO für die konkrete Lehrveranstaltung vorgesehen ECTS-Credits entsprechen. In Härtefällen entscheidet die Prüfungsausschussvorsitzende. Dabei solle eine Abweichung von der mindestens erforderlichen Anzahl von ECTS-Credits nicht mehr als ein ECTS-Credit betragen.

> Prüfungsausschuss für die Studiengänge Bachelor und Master GPL - Beschlüsse in der Sitzung am 7.12.2016:

Übernahme oder Umrechnung der während eines Auslandsemesters erworbenen ECTS-Punkte 
Die Anerkennung der während eines Auslandssemesters erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist nur dann möglich, wenn die erworbenen ECTS-Credits, mindestens den nach der jeweiligen SPO für die konkrete Lehrveranstaltung vorgesehen ECTS-Credits entsprechen. In Härtefällen entscheidet die Prüfungsausschussvorsitzende. Dabei solle eine Abweichung von der mindestens erforderlichen Anzahl an ECTS-Credits nicht mehr als ein ECTS-Credit betragen.

Betreuung der Masterarbeit
Eine Betreuung durch den Aufgabensteller oder die Aufgabenstellerin während der Bearbeitungszeit der Masterarbeit ist, mit Ausnahme einer Erläuterung bei der Vergabe des Themas, unzulässig.

Rechtsgrundlage für die Wahl der deutschen Fächer im Rahmen des Mastermoduls 3
Für Studierende, die mit dem Absolvieren des Mastermoduls 3: Vertiefung im deutschen Recht (SPO für den Studiengang Master of German and Polish Law in der Fassung vom 13.1.2010) vor dem 1.10.2016 angefangen haben, gilt für die Wahl der deutschen Fächer die SPO der Juristischen Fakultät der EUV vom 1.7.2010. Für Studierende, die Modulabschlussprüfungen ab dem 1.10.2016 ablegen, gilt bei der Fächerwahl die SPO für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 6.7.2016.

November > Am 24. September 2016 ist die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 06.07.2016 in Kraft getreten, Amtliche Bekanntmachungen der EUV Nr. 04/2016 vom 23.09.2016, S. 117 ff.

Der Studienverlaufsplan ist an den des reformierten gemeinsamen Magisterstudienganges angepasst worden.

Die neuen Studien- und Prüfungsordnung gilt automatisch nur für Studierende, die ihr Studium ab dem 01.10.2016 aufgenommen haben.

Studierende, die ihr Studium vor diesem Zeitpunkt begonnen haben und im Bachelorstudiengang nach der Fachspezifischen Ordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 22.10.2014 studieren, können bis zum 30.09.2019 durch Abgabe einer unwiderruflichen schriftlichen Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt ihr Studium nach der neuen SPO fortführen.

> Am 24. September 2016 ist die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of German and Polish Law vom 06.07.2016 in Kraft getreten, Amtliche Bekanntmachungen der EUV Nr. 04/2016 vom 23.09.2016, S. 135 ff.

Der Studienverlaufsplan ist an den des reformierten gemeinsamen Magisterstudienganges angepasst worden. Eine Hauptänderung stellt die signifikante Reduzierung der Prüfungslast im vierten Fachsemester dar.

Die neue Studien- und Prüfungsordnung gilt automatisch nur für Studierende, die ihr Studium ab dem 01.10.2016 aufgenommen haben.

Studierende, die ihr Masterstudium vor diesem Zeitpunkt begonnen haben und nach der Fachspezifischen Ordnung für den Studiengang Master of German and Polish Law vom 01.07.2015 studieren, können bis zum 30.09.2019 durch Abgabe einer unwiderruflichen schriftlichen Erklärung beim Prüfungsamt ihr Studium nach der neuen SPO fortführen.

Oktober
> Prüfungsausschuss für den Studiengang "Magister des Rechts" - Beschluss in der Sitzung am 26.10.2016:

Die rechtsberatende Tätigkeit bei der studentischen Rechtsberatungsstelle am Collegium Polonicum wird als ein Praktikum im Sinne von § 5 Abs. 12 SPO "Magister des Rechts" in der Fassung vom 1.6.2016 anerkannt, wenn diese einen zeitlichen Umfang von mindestens einem Jahr hatte.

> Prüfungsausschuss für die Studiengänge Bachelor und Master GPL - Beschlüsse in der Sitzung am 26.10.2016:
  • Klarstellender Beschluss zum § 13 Abs. 4 Satz 3 FSO Master GPL vom 1.7.2015
    Da für den Studiengang Master GPL ausschließlich die Juristische Fakultät der EUV zuständig ist, können auch nur deren Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen die Erstbegutachtung der Masterarbeiten übernehmen.
  • Die rechtsberatende Tätigkeit bei der studentischen Rechtsberatungsstelle am Collegium Polonicum wird als ein Praktikum im Sinne von § 15 SPO für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 6.7.2016 anerkannt, wenn diese einen zeitlichen Umfang von mindestens einem Jahr hatte.
> Am 24. September 2016 ist die Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) für den gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań angebotenen deutsch-polnischen Studi­engang "Magister des Rechts" in der Neufassung vom 01.06.2016, Amtliche Bekanntmachungen der EUV Nr. 04/2016 vom 23.09.2016, S. 42, in Kraft getreten.

Diese enthält nicht nur eine deutliche Absenkung der Prüfungslast, sondern sieht im Rahmen der fakultativen modulbezogenen Fächer auch innovative Veranstaltungsangebote wie die Schlüsselqualifikationen vor.

Die neue SPO gilt automatisch nur für Studierende, die ihr Studium ab dem 01.10.2016 aufgenommen haben. Alle Studierenden, die ihr Studium in dem Zeitraum ab dem 01.10.2012 bis zum 01.10.2015 begonnen haben, können durch Abgabe einer unwiderruflichen schriftlichen Erklärung ihr Studium nach der neuen SPO fortführen.

Im Hinblick darauf, dass an der Fakultät für Recht und Verwaltung der UAM der neue Modul- und Studienverlaufsplan automatisch ab dem 01.10.2016 für alle Studierenden unabhängig von dem Zeitpunkt der Studienaufnahme gilt, wird die Erklärungsabgabe beim Prüfungsamt der EUV dringend empfohlen.

> Die Formulare
  • Erklärung zur Fortführung des Studiums nach der Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) für den gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań angebotenen deutsch-polnischen Studiengang "Magister des Rechts" in der Neufassung vom 1. Juni 2016
  • Erklärung zur Fortführung des Studiums nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 6. Juli 2016
  • Erklärung zur Fortführung des Studiums nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of German and Polish Law vom 6. Juli 2016
  • Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit in dem Studiengang Master of German and Polish Law nach § 12 Abs. 3 Satz 1 SPO Master GPL in der Fassung vom 6. Juli 2016 i.V.m. § 17 Abs. 5 Satz 1 und 4 ASPO für Bachelor- und Masterstudiengänge in der Neufassung vom 27.01.2016
finden Sie unter Anträge/Formulare.
> Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of German and Polish Law vom 6. Juli 2016