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Infos zum deutsch-polnischen Studium - 2015

2015
Dezember > Der Prüfungsausschuss für den Studiengang Magister des Rechts hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 beschlossen, dass bei der Lehrveranstaltung Völkerrecht (Modul 4: Vertiefung im öffentlichen Recht) eine Modulabschlussprüfung vorliegt, wenn mindestens eine Teilnahmebescheinigung erworben wurde. Die Erwerbsvoraussetzungen selbst werden von der zuständigen Dozentin bestimmt. Der oben genannte Beschluss gilt ausschließlich für den Studiengang Magister des Rechts. Was den Studiengang Master of German and Polish Law anbelangt, kommt im Hinblick auf die klare Vorgabe der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of German and Polisch Law vom 6. Juli 2016 kein Modulabschluss aufgrund einer Teilnahmebescheinigung in Betracht. Studierende, die das Modul 2: Völkerrecht und Internationales Privatrecht (D) im Rahmen ihres Masterstudiums absolvieren möchten, müssen daher eine Prüfung entweder im Völkerrecht oder im Internationalen Privatrecht ablegen.
Juli > Modulplan und Studienverlaufsplan für den neuen Studiengang Master of German and Polish Law (Studienbeginn ab dem 01.10.2015)
Juni > Information zur Anmeldung zur Bachelorarbeit Sommersemester 2015
> Der Prüfungsausschuss für den Studiengang Magister des Rechts hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 folgenden Beschluss gefasst:

Bei den Lehrveranstaltungen Wahlfach-Vertiefung Zivilrecht sowie Europäisches (Wirtschafts-) Strafrecht liegt in dem Studiengang "Magister des Rechts" eine Modulabschlussprüfung dann vor, wenn mindestens eine Teilnahmebescheinigung erworben wurde. Die Erwerbsvoraussetzungen selbst werden von den zuständigen Dozenten bestimmt.

April > Lehrangebot der EUV zu den allgemeinen universitären Lehrveranstaltungen gem. § 5 Abs. 9 Magister-SPO
> Lehrangebot der EUV zu den Lehrveranstaltungen "Wahlfach-Vertiefung (D)" gem. § 5 Abs. 10 SPO Magister des Rechts sowie § 5 Abs. 5 SPO Bachelor GPL