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Infos zum deutsch-polnischen Studium - 2014

2014
Dezember > Informationen zur Anmeldung zur Bachelorarbeit
November > Ausstellung einer Pflichtpraktikumsbescheinigung
Wegen der Ausstellung einer Pflichtpraktikumsbescheinigung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Dekanats der Juristischen Fakultät (persönlich oder telefonisch während der Sprechstunden der Studienfachberatung, Tel. +49(0)335/5534-2386 oder per E-Mail: gplaw@europa-uni.de). Die Bescheinigung werden Sie gegen Vorlage Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung erhalten.
(siehe auch die Eintragung im Juni)
Oktober > Liste der fakultativen modulbezogenen Fächer gem. § 5 Abs. 11 SPO Magister vom 30.05.2012 für das WS 2014/2015
> Lehrangebot der EUV zu den Lehrveranstaltungen "Wahlfach-Vertiefung (D)" gem. § 5 Abs. 10 SPO Magister des Rechts sowie § 5 Abs. 5 SPO Bachelor GPL
September > Lehrangebot der EUV zu den allgemeinen universitären Lehrveranstaltungen gem. § 5 Abs. 9 Magister-SPO
Juli > Frist für das Einreichen von Anträgen an den Prüfungsausschuss – Beschluss des PA vom 9. Juli 2014:
Die Frist für das Einreichen von Anträgen an den Prüfungsausschuss wird auf zwei Wochen festgesetzt.
Juni >
Information hinsichtlich Anforderungen an das Praktikum im 5. und 6. Fachsemester (Studiengänge Magister des Rechts/Bachelor of German and Polish Law)
Der Prüfungsausschüsse für den Studiengang Magister des Rechts sowie Bachelor/ Master of German and Polish Law haben in den Sitzungen am 04.06.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Das im 5. und 6. Fachsemester vorgesehene Praktikum soll innerhalb von vier Wochen absolviert werden und einen zeitlichen Umfang von 120 Stunden haben. Es wird empfohlen, die praktische Studienzeit in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Während des Praktikums sollen die Studierenden in Deutschland durch einen Volljuristen und im Ausland durch eine Person mit einem äquivalenten Abschluss betreut werden. Die vier Wochen sollen entweder komplett bei einer Stelle oder aufgeteilt in zweimal zwei Wochen bei zwei verschiedenen Stellen abgeleistet werden. Über das absolvierte Praktikum ist dem Dekanat eine Bescheinigung vorzulegen, der die Praktikumsstelle, der Zeitraum und die Haupttätigkeiten zu entnehmen sind.
  > Informationen und Anmeldefrist zur Bachelorarbeit im SoSe 2014
Mai/Juni > Einstufung für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang German and Polish Law abgeschlossen haben – Beschlüsse des PA vom 7.5. und 4.6.2014:
Künftig werden bei Studierenden, die nach dem Bachelorabschluss aus dem GPL-Stu­dien­gang in den Studiengang Rechtswissenschaften wechseln, die einzelnen zwi­schen­prü­fungs­relevanten Leistungen und nicht mehr der Bachelorabschluss als solcher für die Zwischenprüfung anerkannt.
Studierende, die vor dem 1.10.2012 ihr Bachelorstudium im Studiengang German and Polish Law begonnen haben, haben die Wahl, ob sie bei einem Wechsel in den Studiengang Rechtswissenschaften für die Zwischenprüfung die Einzelleistungen (Beschluss vom 7. Mai 2014) oder den Bachelorabschluss als solchen als Zwi­schen­prü­fung angerechnet bekommen wollen.
Hinweis: Bitte lassen Sie sich vor einer entsprechenden Anerkennung nach der einen oder anderen Variante über die damit verbundenen Vor- und Nachteile in der Fach­stu­dien­be­ra­tung der Juristischen Fakultät beraten.
Mai >
Information über die Notwendigkeit eines Rücktritts von einer Prüfung im Falle einer akuten Erkrankung:
In der Sitzung am 07.05.2014 hat der Prüfungsausschuss für die Studiengänge Bachelor/Master GPL folgenden Beschluss gefasst:
Bei akuten Erkrankungen obliegt es Prüflingen, an einer Klausur oder mündlichen Prüfung nicht teilzunehmen und stattdessen unter Vorlage einer ärztlichen Prü­fungs­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung zu beantragen, das Prüfungsamt möge den Rücktritt an­er­ken­nen. Der Prüfungsausschuss wird Härtefallanträgen nicht mehr stattgeben, die auf akute Erkrankungen bei schon absolvierten Klausuren oder mündlichen Prüfungen gestützt werden.
März > Information für Studierende des 4. Fachsemesters der Studiengänge "Magister des Rechts" und "Bachelor of German and Polish Law" zum Lehrangebot der Wirt­schafts­wissenschaftlichen und Kulturwissenschaftlichen Fakultät