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Infos zum deutsch-polnischen Studium - 2013

2013
Dezember > Information zur Anmeldung zur Bachelorarbeit
November
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Änderung der Nachweispflicht für einen Rücktritt von der Prüfung aufgrund Prüfungsunfähigkeit:
Der Prüfungsausschuss hat die Einführung eines Formulars für die Rücktritt von der Prüfung beschlossen. Dieses Formular ist ab sofort für den Rücktritt von Prüfungen aufgrund Prüfungsunfähigkeit in den deutsch-polnischen Studiengängen zu verwenden und unverzüglich im Prüfungsamt (Frau Noack, AM 09) einzureichen. Im Falle eines krankheitsbedingten Rücktritts ist vom Arzt ausdrücklich Prüfungsunfähigkeit (nicht bloße Krankheit) zu bescheinigen. Es wird empfohlen, den Arzt um die Ausstellung der dem Rücktrittsformular angehängten Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung zu bitten. Die Vorlage eines einfaches Krankenscheins wird künftig nicht mehr vom Prüfungsamt zur Geltendmachung von Prüfungsunfähigkeit akzeptiert.
> Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.7.2013 beschlossen, dass in Gesetzestexten, die in der mündlichen Masterprüfung verwendet werden, die gleiche Regelung gelten soll wie bei Grundkursklausuren, d h. Unterstreichungen, Farbmarkierungen und bis zu drei Zahlenverweise auf anderen Vorschriften pro Druckseite sowie das Verwenden von Gesetzesregistern sind erlaubt.
Oktober >
Lehrangebot der EUV und der UAM zu den allgemeinen universitären Lehr­ver­an­stal­tun­gen gem. § 5 Abs. 9 Magister-SPO (Lehrgangebot am Collegium Polonicum)
September > Nach der am 14.09.2013 in Kraft getretenen Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 14.05.2003 in der Fassung vom 13.01.2010 vom 03.07.2013 (Amtliche Bekannt­ma­chun­gen Nr. 3/2013 vom 13.09.2013, S. 14), ist die Bachelorarbeit ab sofort auch für GPL-Studierende, die ihr Studium vor dem 01.12.2012 im Bachelorstudiengang auf­ge­nommen haben, eine Hausarbeit für Anfänger. Die Ausgabe der Bachelorarbeit als Hausarbeit für Anfänger erfolgt damit erstmalig nach der Vorlesungszeit des Winter­se­mes­ters 2013/2014. Aus- und Abgabetermin werden im Laufe des Wintersemesters bekannt gegeben.
August > Zum Wintersemester 2013/2014 tritt die Änderungssatzung zum 2012 neu gestalteten Studiengang Bachelor of German and Polish Law und damit auch ein geänderter Modulplan in Kraft (Amtl. Bekanntmachungen vom 12. Juli, S. 26 ff.)  Die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 14.5.2003 in der durch Art. 1 der Änderungssatzung vom 30.05.2012 (Amtliche Bekanntmachungen der EUV vom 28.9.2012, S. 51) gestaltete den Studiengang für Studienanfänger ab dem WS 2012/13 neu. Sie enthielt allerdings einige Abweichungen gegenüber dem parallel neu geschaffenen Studiengang "Magister des Rechts". Die Änderungssatzung beseitigt diese Abweichungen und  führt hinsichtlich der erforderlichen Prüfungen teilweise zu günstigeren, teilweise aber auch zu weniger günstigen Regelungen. Deshalb können die vor Inkrafttreten dieser Änderungen immatrikulierten Studierenden selbst entscheiden, ob die neuen Bestimmungen für sie gelten sollen.
Mit dem dafür vorgesehen Formular können Studierende, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 in den neu gestalteten Studiengang "Bachelor of German and Polish Law" immatrikuliert wurden, erklären, dass die neuen Regelungen einschließlich des geänderten Modulplans auf sie Anwendung finden sollen.  Die Erklärung muss bis spätestens 30.09.2014 im Prüfungsamt der Universität eingegangen sein und kann nicht widerrufen werden.
Bei Unsicherheiten, welche Fassung der Studien- und Prüfungsordnung für den jeweiligen Studierenden günstiger ist, steht die Studienfachberatung im Dekanat während der üblichen Sprechzeiten gern zur Verfügung.
> Die Eintragung der Teilnahmescheinigungen zu den Grundkursen I in viaCampus für Studierende des 2. Fachsemesters im Studiengang "Magister des Rechts" erfolgt durch das Prüfungsamt bis Ende September 2013. Ein Antrag der Studierenden ist dafür nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt, wenn sich der Studierende zur Klausur angemeldet hatte und diese entweder nicht mitgeschrieben oder nicht bestanden hat. Studierende, für die nach dem 30.09.2013 noch keine Teilnahmebescheinigung im HIS-Portal eingetragen wurde, melden sich bitte persönlich im Prüfungsamt (Frau Noack) während der üblichen Sprechzeiten.
Mai > Im Sommersemester 2013 ist die Bachelorarbeit im Studiengang Bachelor of German and Polish Law wie bisher die Hausarbeit für Fortgeschrittene. Bearbeitungszeitraum: 05.08.2013 – 16.09.2013.