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Infos zum deutsch-polnischen Studium - 2010/2012

2012
Dezember > Wichtige Hinweise für die Studierenden im 1. Fachsemester zu den Grundkursen I und II im deutschen Recht:
Im Magisterstudiengang muss von den Klausuren zum Grundkurs I und Grundkurs II nur eine Klausur bestanden werden. Bei der zweiten Klausur muss am Collegium Polonicum lediglich eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden; für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung genügt eine Online-Anmeldung zur Klausur. Die Eintragung ins HIS-Portal als Teilnahmebescheinigung (TB) erfolgt durch das Prüfungsamt.
November >
Studierende des Studienganges "Magister des Rechts" können ihre Leistungs­nach­weise in den Fächern Europäische Rechtsgeschichte, Logik für Juristen und Grundzüge der Rechtsphilosophie wahlweise in Form einer Teilnahmebescheinigung oder einer Klausur erbringen. Bei der Einführung in die Volkswirtschaftslehre für Juristen ist eine Teilnahmebescheinigung vorgesehen.
Hinweis: Studierende des Studienganges „Magister des Rechts“, die gleichzeitig im Studiengang Bachelor of German and Polish Law studieren, werden darauf hingewiesen, die Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law, insbesondere die des Modulplans, mit der Ausnahme der  Einführung in die Volkswirtschaftslehre, zu beachten. Nach dem Beschluss des Prüfungsausschusses für die Studiengänge Bachelor/Master of German and Polish Law vom 14.11.2012 ist im Fach Einführung in die Volkswirtschaftslehre für Juristen der Leistungsnachweis in Form einer Teilnahmebescheinigung zu erbringen. In den Fächern Europäische Rechtsgeschichte, Logik für Juristen und Grundzüge der Rechtsphilosophie sind dagegen nach wie vor Klausuren vorgesehen. Je nach Wahl des Studierenden, sind z.B. im Modul 1 (Grundlagen der Rechtswissenschaft)  zwei Prüfungen und eine Klausur zum Abschluss des Moduls erforderlich.
Oktober > Für alle Studierenden der Studiengänge „Bachelor of German and Polish Law“ und „Magister des Rechts“ ist als Leistungsnachweis für die Veranstaltung „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ eine Teilnahmebescheinigung ausreichend. Studierende des 1. Fachsemesters müssen diese Teilnahmebescheinigung neben der Vorlage am Collegium Polonicum auch im Prüfungsamt der EUV einreichen.
September >
Mitteilung über die Regeln der Teilnahme und der Erbringung von Abschlussleistungen für die ausschließlich an der EUV immatrikulierten Studierenden in den Lehrveranstaltungen, die durch die Fakultät für Recht und Verwaltung der UAM im Rahmen der durch die Fakultät für Recht und Verwaltung der UAM und die Juristische Fakultät der EUV gemeinsam betriebenen Juristenausbildung im Studiengang Rechtswissenschaften (Prawo) angeboten werden.

 

2010
Dezember > Mitteilung zur Auslegung des § 21 der Studien- und Prüfungsordnung für den Stu­dien­gang Bachelor of German and Polish Law