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Infos zum Studium der Rechtswissenschaft - 2016

2016
Oktober > Beschlüsse des PA vom 26.10.2016:
  • Für die Zulassung zum schriftlichen Teil der Prüfung im SPB 5 - Europarecht ist der Nachweis einer Leistungskontrolle im Öffentlichen Recht (wie bisher) oder einer Leistungskontrolle im Zivilrecht (neu) zu erbringen. (§ 38 SPO 2010 und 2016)
  • Mit dem Außerkrafttreten der SPO 2010 zum Wintersemester 2018/2019 wird der SPB-Klausurenkurs abgeschafft. Im Wintersemester 2016/2017 wird der SPB-Klausurenkurs weiterhin mit zwei Klausurterminen angeboten. In Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl am SPB-Klausurenkurs im Wintersemester 2016/2017 soll zu Beginn des Sommersemesters 2017 geprüft werden, ob der SPB-Klausurenkurs weiter, ggf. auf eine Klausur je Semester reduziert, angeboten wird. (§ 36 SPO 2010)
  • Für die Höherstufung im Studiengang Rechtswissenschaft genügt der Nachweis über die Anerkennung von zwei zwischenprüfungsrelevanten Prüfungsleistungen je Semester. (§ 11 Abs. 3 SPO 2016)
> Präsentation zur neuen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft ab 1.10.2016 (SPO 2016)
Studierende, die ihr Studium nach Maßgabe der neuen SPO fortsetzen wollen, können durch Abgabe einer schriftlichen und unwiderruflichen Erklärung anhand eines Formulars gegenüber dem Prüfungsamt (bis spätestens 30.09.2017) nach der neuen SPO studieren. Bei Fragen zu den Vor- und Nachteilen der Fortführung des Studiums nach der neuen SPO nehmen Sie bitte die Studienfachberatung in Anspruch.
September > Darstellung der Änderung der Studien- und Prüfungsordnung hinsichtlich der Fristen für die Zwischenprüfungsleistungen ab 1.10.2016
weitere Informationen
August > Änderung der Studien- und Prüfungsordnung hinsichtlich der SPB-Prüfung und von SPB 1 ab 1.10.2016
weitere Informationen
April > Information über die Änderung des Schwerpunktbereichs 4 zum 1.4.2016:

Der Pflichtteil des SPB 4 wurde mit Wirkung vom 1.4.2016 auf zwei Lehr­ver­an­stal­tun­gen (Verfassungsrecht - Vertiefung und Wirtschaftsverwaltungsrecht) reduziert. Bitte beachten Sie die Übergangsregelungen in Art. 2 zur vierten Änderungssatzung vom 13.1.2016.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung der Fakultät.

> Beschlüsse des PA in der Sitzung am 27.04.2016:
  • Es besteht für Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft keine Möglichkeit, Klausuren, die in die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses fallen, während eines Auslandsaufenthalts im Ausland zu schreiben.
  • Der Prüfungsausschuss nimmt die Notenumrechnungstabelle der Abteilung für Internationale Angelegenheiten für ausländische Studienleistungen zustimmend zur Kenntnis.
Januar > Beschluss des PA in der Sitzung am 20.1.2016:
Der Prüfungsausschuss ist ausschließlich für die Entscheidung über Anträge auf Verlängerung von Prüfungsfristen von an der EUV im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikulierten Studierenden zuständig.

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