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Änderung der Studien- und Prüfungsordnung ab 1.10.2016

Liebe Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft,

der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2016 eine neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Studiengang Rechtswissenschaft beschlossen. Die neue SPO ist am 20. Juli 2016 vom Senat und am 16. August 2016 vom Stiftungsrat zur Kenntnis genommen worden und zum 01.10.2016 in Kraft getreten.

JuraSeminarFebr_2014_MG_5939 ©Heide Fest Pressestelle

Mit der neuen SPO werden insbesondere das universitäre Schwerpunktbereichsstudium und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung umfangreich verändert. Die Schwerpunktbereiche nach der neuen SPO sind:

  1. Privat- und Wirtschaftsrecht (Änderungen im SPB 1)
  2. Strafrecht mit den Unterschwerpunkten Deutsches Strafrecht oder Internationales Strafrecht
  3. Völkerrecht
  4. Staat und Verwaltung
  5. Europarecht
  6. Polnisches Recht
  7. Medienrecht.

Die SPB-Prüfung besteht nach der neuen SPO aus (nur noch) einer schriftlichen Leistung (Hausarbeit) sowie einer mündlichen Leistung (mündliche Prüfung mit einer Dauer von 30 Minuten je Prüfling). Die Auf­sichts­arbeit, die bisher eine von zwei Teilleistungen des schriftlichen Teils der SPB-Prüfung war, entfällt ersatzlos. Die SPB-Hausarbeit geht zukünftig mit 60 %, die mündliche Prüfung mit 40 % in die Prüfungs­gesamt­note ein.

Die neue SPO gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Studiengang Rechtswissenschaft nach dem 30.09.2016 aufnehmen.

Studierende, die ihr Studium nach Maßgabe der neuen SPO fortsetzen wollen, können durch Abgabe einer schriftlichen und unwiderruflichen Erklärung anhand eines Formulars gegenüber dem Prüfungsamt (bis spätestens 30.09.2017) nach der neuen SPO studieren. Bei Fragen zu den Vor- und Nachteilen der Fortführung des Studiums nach der neuen SPO nehmen Sie bitte die Studienfachberatung in Anspruch.

Nach der neuen SPO gilt:

  1. Für die SPB-Hausarbeit:
    eine vor Inkrafttreten der neuen SPO bestandene Hausarbeit wird angerechnet; eine nicht bestandene Hausarbeit wird als Fehlversuch gewertet.
  2. Für die SPB-Aufsichtsarbeit:
    eine vor Inkrafttreten der neuen SPO bestandene oder nicht bestandene Aufsichtsarbeit findet keine Berücksichtigung bei der Bildung der Prüfungsgesamtnote.

Studierende, die die oben genannte Erklärung nicht abgeben und ihr Studium vor dem 01.10.2016 begonnen haben, legen ihre Prüfungen nach den zum Zeitpunkt ihrer Immatrikulation geltenden Vorschriften, spätestens bis zum 30.09.2018, ab.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die Studienfachberatung.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. Carmen Thiele
Studiendekanin