Infos zum Studium der Rechtswissenschaft - 2014
2014 | ||
Juli | > | Übergangsregelung für Studierende des bisherigen SPB 3 USP Zivilrecht: Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2013 beschlossen, dass Studierende, die den bisherigen SPB 3 USP Zivilrecht gewählt haben, die Möglichkeit haben, in den Schwerpunktbereich 10 zu wechseln. |
> | Frist für das Einreichen von Anträgen an den Prüfungsausschuss – Beschluss des PA vom 9. Juli 2014: Die Frist für das Einreichen von Anträgen an den Prüfungsausschuss wird auf zwei Wochen festgesetzt. |
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Juni | > | "Rechnungswesen für Einsteiger" als Zusatzqualifikation – Beschluss des PA vom 4. Juni 2014: Die Lehrveranstaltung "Rechnungswesen für Einsteiger" (Dozent Prof. Dr. Stephan Kudert) wird in allen Schwerpunktbereichen als Zusatzqualifikation im Sinne einer fakultätsübergreifenden Lehrveranstaltung (§ 27 Abs. 4 S. 3 und S. 4 SPO) anerkannt. |
> | Herausgabe von Prüfungsaufgaben der universitären Schwerpunktbereichsprüfungen – Beschluss des PA vom 4. Juni 2014: Die Prüfungsaufgaben der bereits durchgeführten universiätären Schwerpunktbereichsprüfungen werden nicht an Studierende herausgegeben. |
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Mai | > |
Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufsichtsklausuren im Rahmen der SPB-Prüfung
Ab sofort gibt das Prüfungsamt den Prüfungskandidaten die Bewertung der Aufsichtsklausur als Teilleistung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ausschließlich über viaCampus bekannt. Eine schriftliche Benachrichtigung wird nicht mehr vorgenommen.
Die Ergebnisse der am 3. März 2014 geschriebenen Aufsichtsklausur sind bereits in viaCampus veröffentlicht.
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Änderung des Verfahrens für die Anmeldung zur Examenshausarbeit im SPB
Ab sofort nimmt das Prüfungsamt (Frau Fürst-Herfert, AM 09) die Prüfung der Voraussetzungen gem. § 38 S. 2 und § 39 Abs. 3 SPO für die Anmeldung zur Examenshausarbeit als Teilleistung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung vor und stellt Ihnen zur Vorlage beim Aufgabensteller eine entsprechende Bescheinigung aus. Bitte beachten Sie die geänderte Verfahrensweise.
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März | > | Änderung des Anmeldezeitraums für die Aufsichtsklausur im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Mit sofortiger Wirkung werden die Anmeldezeiträume für die Aufsichtsklausur wie folgt festgelegt:
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