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Infos zum Studium der Rechtswissenschaft - 2012

2012
Oktober > Bei der Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung ist u. a. die Vorlage eines Leistungsnachweises über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Umfang von 2 SWS erforderlich. Dieser Leistungsnachweis muss auch die in der Veranstaltung konkret erbrachte eigenständige Leistung des Studierenden ausweisen. Ausnahmsweise akzeptiert das GJPA aus Vertrauensschutzgründen auf Antrag des Studierenden auch bloße Teilnahmebescheinigungen, die bis einschließlich Sommersemester 2011 von der Juristischen Fakultät der Viadrina ausgestellt wurden. Für später erworbene Schlüsselqualifikationsscheine, die keine eigenständige Leistung ausweisen, wird der Vertrauensschutz vom GJPA nicht mehr gewährt. Der Antrag ist erst bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim GJPA einzureichen.
Mai
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Hausarbeiten vor oder nach Urlaubssemestern
Nach der Immatrikulationsordnung der Universität können in Urlaubssemestern keine Leistungen erbracht werden.
Der Prüfungsausschuss hat am 9.5.2012 beschlossen, dass Hausarbeiten (für Anfänger oder für Fortgeschrittene) aber wahlweise dem der jeweiligen vorlesungsfreien Zeit vorhergehenden oder folgenden Semester zugeordnet werden können. Deshalb ist es zulässig, Hausarbeiten auch dann zu schreiben, wenn ein Teil der Bearbeitungszeit oder der Abgabetermin in das Urlaubssemester fällt. Zwischen zwei direkt aufeinander folgenden Urlaubssemestern können allerdings keine Leistungen erbracht werden.
Februar > Teilnahmevoraussetzungen für die Übungen für Fortgeschrittene
neu: Der Nachweis durch die Studierenden gegenüber den Lehrstühlen entfällt.
> Inoffizielle Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht.
Januar > Anforderungen für den Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG nach dem 4. Fachsemester geändert (deutsches Rechtsstudium).