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Infos zum Studium der Rechtswissenschaft - 2010

2010
Dezember >
Das GJPA der Länder Berlin und Bbg. hat als Hilfsmittel für die Pflichtfachklausur im Europarecht für die Studenten der Viadrina die Textsammlung "Europarecht" von Pechstein/Domröse zugelassen. Das neue Hilfsmittel ersetzt das bisher zugelassene Hilfsmittel "Sartorius II".
Die Textsammlung von Pechstein/Domröse ist im Sommer 2010 in erster Auflage im Verlag Mohr Siebeck erschienen. Es ist im Buchhandel für 16,00 € erhältlich.
> Regelung über Eintragungen in Gesetzbüchern bei Grundkursklausuren (alt) - neue Regelung April 2013
Oktober > Ab der Frühjahrskampagne 2011 tritt die Änderung des § 5 JAO in Kraft. Danach sind in der staatlichen Pflichtfachprüfung nunmehr je zwei Klausuren im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht sowie eine Klausur im Europarecht zu schreiben. Nach Absprache mit dem GJPA Berlin/Brandenburg kann die europarechtliche Klausur auch einen zivilrechtlichen Schwerpunkt haben. Wir empfehlen den Studierenden daher zur Vorbereitung auf die Europarechtsklausur den Besuch des Examensrepetitoriums „Europarechtliche Bezüge des Privatrechts“, das Frau Prof. Dr. Kocher in der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters anbieten wird, sowie ab dem kommenden Sommersemester den Besuch der gemeinschaftsprivatrechtlichen Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Stürner. Die vier Dekane der Berliner und Brandenburger Juristischen Fakultäten sowie der Präsident des GJPA Berlin/Brandenburg kamen darüber hinaus überein, dass in den anderen Pflichtfachklausuren zukünftig auch europarechtliche Zusatzfragen gestellt werden können.
September > Information für Studierende im Schwerpunktbereich 4 und 5:
Mit In-Kraft-Treten der geänderten Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät am 1.10.2010 gelten die Examinatorien (neu: Examensrepetitorien) im Verfassungs- und Verwaltungsrecht nicht mehr als Schwerpunktbereichsveranstaltungen für den Schwerpunktbereich 4 und das Examinatorium (neu: Examensrepetitorium) im Europarecht nicht mehr als Schwerpunktbereichsveranstaltung für den Schwerpunktbereich 5.
April > Nachträgliche gebührenpflichtige Anmeldung zu Prüfungen (PA-Sitzung am 20.04.2010):
In Auslegung des § 22 Abs. 2 S. 2 SPO hat der Prüfungsausschuss eine interne Frist von einer Woche vor Prüfungsbeginn (jeweiliger Klausurtermin) für die nachträgliche (gebührenpflichtige) Anmeldung zu Prüfungen beschlossen.