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Infos zum Studium der Rechtswissenschaft - 2009

2009
April > Abstand zwischen Klausur und Wiederholungsmöglichkeit – GK III (PA-Sitzung am 29.04.2009):
Der Prüfungausschuss einigt sich auf folgende Eckpunkte:
Der Abstand zwischen der Rückgabe der Klausur und dem Termin für die Wie­der­ho­lungs­klau­sur ist nicht entscheidend. Es kommt nur darauf an, dass der Studierende seine Klausur mit den Randbemerkungen des Korrektors vor dem Termin für die Wie­der­ho­lungs­klau­sur zurück erhalten hat.
Künftig soll die GK-III-Klausur (ca. eine Woche) vor dem Termin für die GK-I-Klausur statt­fin­den, da für die GK-I-Klausuren keine Wiederholungsmöglichkeit im selben Semester an­ge­bo­ten wird. Der Tausch ist bei der zukünftigen Planung der Klausurtermine durch das Dekanat zu be­rück­sich­ti­gen.