Infos zum Bachelor Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht - 2018
2018 | ||
November | > | Beschlüsse PA Sitzungen vom 14.11.2018 sowie vom 30.01.2019 zu fakultätsübergreifenden Kursen im Sinne von § 5 a Abs. 6 S. 4 und § 5 b Abs. 6 S. 4 Studiengangsspezifischen Ordnung vom 5.7.2017
Der Prüfungsausschuss erklärt nachfolgend genannte Kurse für fakultätsübergreifend im Sinne von § 5 a Abs. 6 S. 4 und § 5 b Abs. 6 S. 4 der Studiengangsspezifischen Ordnung vom 5.7.2017:
Betreffend der FSO 2013 beschließt der PA, dass das Wahlpflichtmodul 18: Wirtschaftswissenschaften (Vertiefung) nicht im wirtschaftswissenschaftlichen Masterbereich absolviert werden kann. |
Juni | > | Beschluss PA-Sitzung vom 20.06.2018
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens (§ 12 Abs. 1 Satz 3 ASPO) werden die im Rahmen von Auslandssemestern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bei ergänzenden Modulen (§ 5a Abs. 6 S. 5 Buchst. c SSO vom 5.7.2017) wie folgt anerkannt: Das anzuerkennende Modul muss sich ohne Berücksichtigung seines Inlands- oder Auslandsbezugs mindestens zur Hälfte mit dem Stoff eines oder mehrerer ergänzender Module der Modulgruppe decken. |
April | > | Beschluss PA-Sitzung vom 25.04.2018
Das Vorliegen der für einen Auslandsaufenthalt relevanten Sprachkenntnisse überprüft die Abteilung für Internationale Angelegenheiten. Grundsätzlich ist der Englisch-Nachweis gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung, d.h. insbesondere vor einem geplanten Auslandsaufenthalt zu erbringen. Auf Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss über Sonderfälle (in diesem Zusammenhang). Über die Anerkennung einer während des Auslandssemesters erfolgten Sprachausbildung entscheidet das Sprachenzentrum. In Zweifelsfällen soll der Prüfungsausschuss involviert werden. |
Januar | > | Beschlüsse PA-Sitzung vom 17.01.2018
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