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Infos zum Bachelor Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht - 2018

2018
November > Beschlüsse PA Sitzungen vom 14.11.2018 sowie vom 30.01.2019 zu fakultäts­über­grei­fen­den Kursen im Sinne von § 5 a Abs. 6 S. 4 und § 5 b Abs. 6 S. 4 Studien­gangs­spe­zi­fi­schen Ordnung vom 5.7.2017

Der Prüfungsausschuss erklärt nachfolgend genannte Kurse für fakultätsübergreifend im Sinne von § 5 a Abs. 6 S. 4 und § 5 b Abs. 6 S. 4 der Studiengangsspezifischen Ordnung vom 5.7.2017:

  • DATEV-Anwendungen
  • Seminar Unternehmensbesteuerung
  • TAX Accounting (Steuerliche Erfolgsermittlung und Abgrenzung)
  • Unternehmensbesteuerung
  • Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
  • Fallstudienseminar "Internationale Steuerlehre"
  • Fallstudienseminar "Umsatzsteuerrecht"
  • Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht
  • Umsatzsteuer im Binnenmarkt
  • HGB-Bilanzierung
  • International Accounting
  • Steuerliche Verrechnungspreise
  • Unternehmensbesteuerung
  • Fallstudienseminar "Fußball, Bilanzen und Steuern" (PA-Sitzung vom 30.1.2019)
  • Taxation in Europe (PA-Sitzung vom 30.1.2019)

Betreffend der FSO 2013 beschließt der PA, dass das Wahlpflichtmodul 18: Wirt­schafts­wissenschaften (Vertiefung) nicht im wirtschaftswissenschaftlichen Master­bereich absolviert werden kann.

Juni > Beschluss PA-Sitzung vom 20.06.2018

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens (§ 12 Abs. 1 Satz 3 ASPO) werden die im Rahmen von Auslandssemestern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bei ergänzenden Modulen (§ 5a Abs. 6 S. 5 Buchst. c SSO vom 5.7.2017) wie folgt anerkannt:

Das anzuerkennende Modul muss sich ohne Berücksichtigung seines Inlands- oder Auslandsbezugs mindestens zur Hälfte mit dem Stoff eines oder mehrerer er­gän­zen­der Module der Modulgruppe decken.
Enthält das anzuerkennende Modul Inhalte von verschiedenen ergänzenden Modulen einer Modulgruppe, so ist es auf dasjenige ergänzende Modul an­zur­echnen, dessen Stoff – ohne Berücksichtigung eines Inlands- oder Aus­lands­bezugs – sich am meis­ten und zu mindestens einem Fünftel mit dem Stoff des anzurechnenden Moduls deckt. Im Zweifel wählt der oder die Studierende.

April > Beschluss PA-Sitzung vom 25.04.2018

Das Vorliegen der für einen Auslandsaufenthalt relevanten Sprachkenntnisse über­prüft die Abteilung für Internationale Angelegenheiten. Grundsätzlich ist der Eng­lisch-Nach­weis gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung, d.h. insbesondere vor einem geplanten Auslandsaufenthalt zu erbringen. Auf Antrag entscheidet der Prüfungs­aus­schuss über Sonderfälle (in diesem Zusammenhang).

Über die Anerkennung einer während des Auslandssemesters erfolgten Sprach­aus­bil­dung entscheidet das Sprachenzentrum. In Zweifelsfällen soll der Prü­fungs­aus­schuss involviert werden.

Januar > Beschlüsse PA-Sitzung vom 17.01.2018
  • Bei dem Wechsel von der FSO 2013 in die SSO 2017 werden die bereits absolvierten Modulveranstaltungen anerkannt.
    Die in der FSO 2013 nicht mehr vorgesehenen Modulveranstaltungen (Anlage 1) werden den neu gebildeten Modulgruppen zugeordnet und zwar in der Variante Recht und Wirtschaft den Modulgruppen 1 bis 3 als ergänzende Module und in der Variante Wirtschaft und Recht den jeweils thematisch in der Übersicht an­ge­ge­be­nen Modulgruppen 1 bis 3.
  • Ein während des Urlaubssemesters absolviertes Praktikum wird anerkannt.
  • Die Vorlesung "Digitalrecht" von Frau Prof. Dr. Ines Härtel wird als ergänzendes Modul in die Modulgruppen 2, 3 und 4 aufgenommen.
  • Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig die verpflichtende Verwendung des Formulars "Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit im Fall von Prüfungsunfähigkeit" nach SSO 2017 sowie FSO 2013.