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Infos zum Bachelor Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht - 2017

2017
November > Beschlüsse PA-Sitzung vom 06.11.2017
  • Der Workshop "Einführung in die juristische Gutachtentechnik" ist nicht als Schlüsselqualifikation anzuerkennen. Eine Anrechnung im Bereich außerfachliche und überfachliche Qualifikationen ist nicht möglich.
  • Studierende können bei einer Vorbereitungszeit von weniger als 7 Tagen mit der Begründung "zu späte Bekanntgabe des Klausurergebnisses" sanktionslos vom Wiederholungstermin zurücktreten.
Juli > Beschlüsse PA Sitzung vom 12.07.2017
  • Die Inanspruchnahme des Schreibzentrums während der Bearbeitungszeit für Seminar- oder Bachelorarbeiten ist gestattet.
  • Studierende sollten zunächst Sprachkurse an der Europa-Universität Viadrina absolvieren und erst anschließend ins Ausland gehen. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen.
  • Während eines Urlaubssemesters können keine Leistungen erbracht werden. Weder solche, die in die Endnote eingehen, noch solche, die als zusätzliche Leistung auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
    Dies gilt nicht für Praktika, siehe Beschluss PA-Sitzung vom 17.01.2018.
April > Beschluss PA-Sitzung vom 27.04.2017

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, ehrenamtliches Engagement zu würdigen und auf Antrag ECTS Credits im Bereich außerfachliche und überfachliche Quali­fi­ka­tionen zu vergeben.
Das Antragsformular finden Sie unter Anträge und Formulare für den Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht.

Januar > Beschlüsse PA-Sitzung vom 20.01.2017
  • Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig, die Übung der Wirt­schafts­wis­sen­schaft­lichen Fakultät zu übernehmen und ebenfalls 24 ECTS-Credits zum Zeit­punkt der Bewerbung um einen Auslandsplatz als Auswahlkriterium festzulegen.
  • Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig, dass zusätzliche Leistungen die während des Studiums erbracht werden, auf dem Zeugnis vermerkt werden kön­nen.
  • Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig die Vergabe von ECTS-Punkten im Bereich Schlüsselqualifikationen durch die Umrechnung von SWS in ECTS-Punkte nach folgendem Muster:
    2 SWS = 30 h a 45 min = 3 ECTS
    1 SWS = 15 h a 45 min = 1,5 ECTS