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Infos zum Bachelor Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht - 2014

2014
Oktober >
Sitzung des PA am 28.10.2014:
Anmeldung zu Prüfungen
Es wird klargestellt, dass die Bekanntgabe der Termine und Fristen für die An­mel­dung zu den Prüfungen gem. § 8 Abs. 2 und 3 FSO grundsätzlich mittels der ein­ge­setz­ten elektronischen Systeme (viaCampus) erfolgt. Weitere Informationen zu den An­mel­dun­gen finden Sie hier: http://www.wiwi.europa-uni.de/de/studium/pruefungen/index.html

Verpflichtung zur Nutzung der Rücktrittsformulare
Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig die verpflichtende Nutzung der For­mu­la­re für den Prüfungsrücktritt in der vorliegenden und auf der Homepage ver­öf­fent­lich­ten Form (http://www.wiwi.europa-uni.de/de/studium/pruefungen/index.html) bei der Geltendmachung von Prüfungsunfähigkeit.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: http://www.wiwi.europa-uni.de/de/studium/pruefungen/pruefungsunfaehigkeit/index.html

Praktikumsrichtlinie
Der Prüfungsausschuss beschließt eine Praktikumsrichtlinie für den Studiengang. Hinweis: Die Anerkennung der Praktika erfolgt durch das Career Center. Auf dessen Homepage ist die Praktikumsrichtlinie veröffentlicht.
Beachten Sie bitte die Änderung der Richtlinie durch Beschluss des PA vom 11.5.2016.

Möglichkeit des Erwerbs beider Titel
Ein Erwerb beider Titel (Bachelor of Science und Bachelor of Laws) ist aus recht­li­chen Gründen nicht möglich. Die Studierenden müssen sich daher während des Bachelorstudium zwingend für eine der beiden Studienvarianten entscheiden.

Beschluss zur Auslegung des § 9 Abs. 1 FSO
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind sich einig, dass die Möglichkeit des Erwerbs des Titels "Bachelor of Science" bei Absolvierung einer juristischen Bachelor­arbeit und umgekehrt die Möglichkeit des Erwerbs des Titels „Bachelor of Laws“ bei Absolvierung einer wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorarbeit ein­ge­räumt werden kann. Nach Auffassung des Prüfungsausschusses schließt § 9 Abs. 1 FSO diese Möglichkeit nicht aus. Der Betreuer bzw. die Betreuerin der jeweiligen Abschlussarbeit kann unter den Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen beider Fakultäten unabhängig vom angestrebten Abschluss gewählt werden.
Juli >
Sitzung des PA am 9.7.2014:
Anrechenbarkeit von Modulen in der Wahlpflichtmodulgruppe Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten-Vertiefung in der Studienvariante "Recht und Wirtschaft"
Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig, dass alle Module, welche die Wirt­schaftswissenschaftliche Fakultät im Rahmen der wirtschaftswissenschaftlichen Grund­la­gen­aus­bil­dung in ihren Bachelorstudiengängen anbietet, auch in der Wahl­pflicht­mo­dul­gruppe "Wirtschaftswissenschaften-Vertiefung" in der Stu­dien­va­rian­te "Recht und Wirtschaft" angerechnet werden können, vorausgesetzt, diese müssen nicht im Bachelorstudiengang "Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht" ver­pflich­tend belegt werden.
Das Modulangebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier: http://www.wiwi.europa-uni.de/de/studium/modulangebot/index.html
 
Ausweisung der Jura-Noten auf dem Bachelorzeugnis
Der Prüfungsausschuss beschließt den zusätzlichen Ausweis der Jura-Noten (Punk­te nach der juristischen Notenskala) auf dem Abschlusszeugnis als Klam­mer­zu­satz.
April >
Sitzung des Prüfungsausschusses am 23.04.2014:
Anrechnung von Fehlversuchen aus dem Studiengang Rechtswissenschaften
Frühere Fehlversuche aus dem Studium der Rechtswissenschaften werden bei einem Studiengangwechsel in den Bachelorstudiengang "Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht" nicht angerechnet.
 
Anmeldung zur den Nachklausuren der Prüfungen der Juristischen Fakultät
Die Anmeldung zu den Wiederholungsterminen der Prüfungen der Juristischen Fakultät erfolgt bis auf Weiteres für diesen Studiengang gesondert per E-Mail an das Prüfungsamt Jura.
Januar > Sitzung des Prüfungsausschusses am 28.01.2014:
Wiederholungsklausuren zu den Grundkursen I an der Juristischen Fakultät
Zu den Grundkursen I an der Juristischen Fakultät werden keine Wie­der­ho­lungs­klau­su­ren im selben Semester angeboten (Ausnahme wegen des Vertrauensschutzes: Grundkurs I Zivilrecht im WS 2013/2014).