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Infos zum Bachelor Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht - 2013

2013
November >
Sitzung des PA am 27.11.2013:

Festlegung des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen
Die Prüfungszeiträume der Wirtschaftswissenschaftlichen und Juristischen Fakultät wurden angepasst. Die Bekanntgabe der Termine und Fristen gemäß § 8 Abs. 2 und 3 FSO für den Bachelorstudiengang "Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht" erfolgt elektronisch.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­chen Fakultät unter http://www.wiwi.europa-uni.de/de/studium/pruefungen/index.html sowie der Juristischen Fakultät unter https://www.rewi.europa-uni.de/de/studium/deutsch/grundstudium/klausurtermine.html.
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist keine nachträgliche (ge­büh­ren­pflich­ti­ge) Anmeldung zu den Klausuren möglich.

Bewerbungen zum höheren Fachsemester
Der Prüfungsausschuss beschließt die Möglichkeit der Immatrikulation in den Studiengang trotz endgültigen Nichtbestehens der ersten juristischen Prüfung im Studiengang Rechtswissenschaften.
 
Grundsatzbeschluss zur Höherstufung unter Anrechnung von Leistungen
Der Prüfungsausschuss beschließt grundsätzlich die Zustimmung zur Höherstufung bei Anrechnung von Leistungen. Für volle 30 ECTS-Credits wird ein Semester an­ge­rech­net. In der Anlaufphase des Studienprogramms können beim Wechsel in höhere Semester Probleme bei der Studierbarkeit in der Studienvariante "Recht und Wirt­schaft" entstehen. Die Studierenden werden durch die Studienfachberatung im Vor­feld darüber informiert.

Leistungen aus einem abgeschlossenen Studium gelten als verbraucht und können nicht in diesem Studiengang angerechnet werden. Ausnahme: Im Staats­exa­mens­stu­dien­gang sind die erbrachten Leistungen nur Zu­las­sungs­voraus­setzung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung; aus diesem Grund gelten die Leis­tun­gen hier nicht als verbraucht.
 
Klarstellung zur Wiederholung von bestandenen Prüfungen
Gemäß § 25 ASPO darf eine bestandene Prüfung nicht wiederholt werden. Aus diesem Grund müssen Anträge auf Wiederholung von bestandenen Prüfungen abschlägig entschieden werden.
 
Wechsel in den Studiengang zum höheren Fachsemester
Bewerbungen zum höheren Fachsemester sind unter der Voraussetzung freier Kapazitäten (Entscheidung durch das Immatrikulationsamt) möglich. Über die Anträge entscheidet nach Einzelfallprüfung der Prüfungsausschuss.
 
Zuständigkeit für die Ausstellung von Bescheinigungen für das Amt für Aus­bil­dungs­förderung
Die Zuständigkeit für die Ausstellung von Bescheinigungen für das Amt für Aus­bil­dungs­för­de­rung wird formal durch den/die jeweilige/n Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses übernommen.
 
Modulabschlussprüfungen zu den Modulen 5 und 6 der juristischen Grund­lagen­aus­bil­dung (Wirtschaftsrecht-Vertiefung I und Wirtschaftsrecht-Vertiefung II)
In den Modulen 5 und 6 wird eine gemeinsame Modulabschlussprüfung im Umfang von 120 Minuten angeboten, die für jede beteiligte Lehrveranstaltung den gleichen Anteil umfasst. Aus den Einzelteilen wird eine Gesamtnote gebildet.